Schweiz
Gesellschaft & Politik

Die Eröffnung von Lokalen in Zürich wird erschwert: Gegen Öffnungszeiten nach Mitternacht kann neu Rekurs eingelegt werden

Die Eröffnung von Lokalen in Zürich wird erschwert: Gegen Öffnungszeiten nach Mitternacht kann neu Rekurs eingelegt werden

30.06.2015, 10:5930.06.2015, 13:53

Wer ein Lokal eröffnen will, braucht neu nicht nur eine Baubewilligung für die Öffnungszeiten bis Mitternacht, sondern auch für danach, schreibt die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung. Anwohner, die befürchten, durch ein Nachtlokal gestört zu werden, können gegen den jeweiligen Bauentscheid Rekurs einlegen.

Werden die Anwohner der Langstrasse von ihrem neuen Recht Gebrauch machen?
Werden die Anwohner der Langstrasse von ihrem neuen Recht Gebrauch machen?Bild: watson

Das Gleiche gilt für bereits bestehende Lokale, die ihre Betriebszeit über Mitternacht hinaus verlängern wollen. Auch für Wartezonen im Freien muss künftig ein Baugesuch eingereicht werden. Bis anhin hat die Stadtpolizei die Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten und Wartezonen erteilt; gegen diese Bewilligungen konnte jedoch nicht Rekurs eingelegt werden. Wie bei allen Baugesuchen sollen die Fälle jeweils einzeln beurteilt werden. (lhr)

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