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13. AHV-Rente und Armee: 3 Alternativen zur unbeliebten Mehrwertsteuer

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Wer in der Schweiz einen Kafi trinkt, muss vielleicht künftig noch höhere Mehrwertsteuern darauf entrichten – obwohl dieser Vorschlag im Volk höchst unbeliebt ist. Bild: KEYSTONE

Erhöhung der Mehrwertsteuer: Diese 3 Alternativen wären deutlich beliebter

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente dürfte bei der Abstimmung Ende November einen schweren Stand haben. Und schon im nächsten Jahr braucht es weitere zusätzliche Einnahmen, diesmal für die Armee. Dabei gäbe es andere Finanzierungsmöglichkeiten, die zwar im Parlament durchfallen – beim Volk aber auffällig beliebt sind. Wir stellen sie vor.
01.11.2026, 12:5601.11.2026, 13:12

Seit ihrer Einführung 1996 wurde die Mehrwertsteuer in der Schweiz immer wieder angehoben. Und auch jetzt soll sie wieder herhalten, diesmal für die Finanzierung der vom Stimmvolk angenommenen 13. AHV-Rente.

Verworfen wurden im Parlament zahlreiche andere Varianten, wie etwa Einsparungen andernorts, Erhöhung der Lohnprozente oder eine Mischlösung von Lohnprozenten und Mehrwertsteuer.

Dabei zeigen Umfragen, etwa das im Oktober erschienene SRG-Wahlbarometer, dass eine Finanzierung alleine über die Mehrwertsteuer beim Schweizer Volk äusserst unbeliebt ist.

Warum ist diese Variante am Ende trotzdem die vom Parlament favorisierte? Politologe Michael Hermann sagt dazu: «Es ist eine etablierte Steuer, die zwar niemand mag, gegen die zugleich am wenigsten lobbyiert wird, weil sie keine Interessengruppe besonders hart trifft.»

Dabei gäbe es theoretisch noch ganz andere Finanzierungsmodelle – doch sie waren sowohl während der Diskussion um die 13. AHV-Rente als auch um die nötigen Mehreinnahmen für die Armee im Parlament gänzlich chancenlos. Es handelt sich vor allem um Vorschläge, welche die Einführung einer neuen Steuer verlangten. Und es sind genau jene Finanzierungsmöglichkeiten, die laut Umfragen beim Volk eigentlich am beliebtesten wären.

Ähnlich wie das SRG-Wahlbarometer zeigte das eine Umfrage von YouGov Schweiz in Zusammenarbeit mit der «NZZ am Sonntag» schon im Frühling 2024:

Am beliebtesten war bei beiden Umfragen die Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer. Worum es dabei geht, welche (vergleichsweise beliebten) Möglichkeiten sonst noch auf dem Tapet stehen – und wieso sie dennoch meist scheitern, erfährst du hier:

Finanztransaktionssteuer

Eine umfassende Steuer auf Finanztransaktionen war lange ein ausschliesslich linkes Anliegen. Mittlerweile wird sie immer öfter auch von Politikerinnen und Politikern der restlichen Parteien diskutiert. Und das SRG-Wahlbarometer 2026 zeigt, dass eine Finanztransaktionssteuer unter der Schweizer Bevölkerung heute gar das beliebteste Instrument für zusätzliche Bundeseinnahmen wäre. Allerdings bleibt auch in Umfragen oft unklar, was man genau darunter versteht. Denn: Je nachdem, wie man sie definiert, gibt es eine solche Steuer hierzulande bereits.

So funktioniert sie: Die Finanztransaktionssteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, sie besteuert also nicht die betroffenen Personen, sondern die Transaktion. Meist wird die Steuer hälftig von beiden Vertragsparteien gezahlt. Damit ist sie eine Art Mehrwertsteuer auf den Handel von Finanzinstrumenten. Was genau besteuert wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Die «klassische» Finanztransaktionssteuer beschreibt eine prozentuale Abgabe auf den Kauf und den Verkauf von Finanzprodukten wie Aktien, Anleihen, Devisen oder Derivaten. Auch eine (ausschliessliche) Besteuerung des Hochfrequenzhandels ist möglich.

Die Steuer ist inspiriert von der sogenannten Tobin-Tax: In den 1970er-Jahren schlug der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler James Tobin eine Steuer auf internationale Devisengeschäfte vor, um Währungsschwankungen, die aufgrund von Spekulationen entstanden, einzudämmen.

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Der Handel mit Aktien wird in der Schweiz bereits besteuert – allerdings mit diversen Ausnahmen. Im Bild die Schweizer Börse SIX in Zürich.Bild: KEYSTONE

In der EU wird seit Jahren darüber diskutiert, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, die entsprechenden Verhandlungen über das Steuersystem innerhalb der EU stocken allerdings. Einige Mitgliedsländer haben eine Form dieser Steuer indes eigenständig eingeführt: Sowohl Frankreich (0,4 Prozent) als auch Italien (0,2 bis 0,4 Prozent) und Spanien (0,2 Prozent) besteuern den Handel mit Aktien von dort ansässigen Aktiengesellschaften ab einer gewissen Grösse – unabhängig davon, wo der Handel getätigt wird. Frankreich und Italien besteuern zudem den Hochfrequenzhandel.

So sieht es in der Schweiz aus: Streng genommen kennt auch die Schweiz bereits eine Transaktionssteuer: die Umsatzabgabe auf den Handel mit bestimmten Wertpapieren. Sie zählt zur sogenannten Stempelsteuer und beträgt 0,15 Prozent für inländische und 0,3 Prozent für ausländische Wertpapiere.

Die Stempelabgabe

Die Stempelsteuer oder -abgabe in der Schweiz besteht aus drei Elementen:

1. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital

Geht ein Unternehmen neu an die Börse oder gibt es zusätzliche Aktien aus, um sein Eigenkapital zu erhöhen, muss es 1 Prozent des Betrags, den es damit einnimmt, dem Bund abgeben.

Dabei gibt es Ausnahmen. So sind nur Unternehmen betroffen, die ein Aktienkapital von über einer Million Franken besitzen.

2. Die Umsatzabgabe
Diese Abgabe muss entrichten, wer hierzulande Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere kauft oder verkauft – allerdings nur, wenn dieser Handel über eine inländische Bank oder einen inländischen Broker läuft. Ausgenommen sind Derivate wie Optionen oder andere Termingeschäfte sowie per Definition der Hochfrequenzhandel (da die entsprechenden Händler die Papiere meist nicht über Nacht halten und somit kein erfassbarer Besitzwechsel stattfindet).

3. Stempelabgabe auf Versicherungsprämien
Zudem zieht der Bund auch bei Versicherungen eine Stempelsteuer in Höhe von 5 Prozent des Prämienvolumens ein. Dies betrifft jedoch nur Haftpflicht und Sachversicherungen – die Krankenkassen sind ausgenommen.
(lak)

Die Umsatzabgabe ist allerdings durch Ausnahmen beschränkt, weshalb man auch hier nicht von einer umfassenden Transaktionssteuer sprechen kann. 2020 hielt der Bundesrat denn auch fest:

«Auf Transaktionssteuern sollte grundsätzlich verzichtet werden, da sie zu Mehrfachbelastungen führen und das Leistungsfähigkeitsprinzip verletzen.»

Die Umsatzsteuer in der Schweiz fällt nur an, wenn Wertschriften über einen inländischen Effektenhändler gehandelt werden – also über eine Bank, einen Vermögensverwalter oder einen Broker aus der Schweiz. Ausländische Händler sind von der Steuer ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind unter anderem Derivate wie Optionen oder Futures sowie inländische Obligationen. Auch der Hochfrequenzhandel wird nicht besteuert, was von Kritikern besonders bemängelt wird. Laut Bundesrat ist dies der Fall, «weil die Steuern beim Eigentumsübergang anknüpfen. Hochfrequenzhändler werden grundsätzlich nicht Eigentümer von Wertschriften, weil sie diese in der Regel nicht über Nacht halten.»

Trotzdem: Die hiesige Stempelsteuer bringt dem Staat mehr Geld ein als die Varianten in Frankreich, Italien oder Spanien.

Oft ist im Zusammenhang mit einer Finanztransaktionssteuer auch von der sogenannten Mikrosteuer die Rede: eine kleine Steuer im Promillebereich auf sämtliche bargeldlose Transaktionen. Sie würde aber im Gegensatz zu den oben genannten Steuern nicht den Handel von Finanzprodukten, sondern den Geldverkehr besteuern – und wäre daher strenggenommen keine Finanztransaktionssteuer. Eine Mikrosteuer gibt es bisher nirgends auf der Welt. Eine entsprechende Initiative kam 2021 auch in der Schweiz nicht zustande. Die Mikrosteuer könnte laut Befürwortenden im Gegenzug andere Steuern wie etwa die Mehrwertsteuer oder die direkte Bundessteuer überflüssig machen. Sie bedürfte daher jedoch eines regelrechten Umbaus des vorhandenen Steuersystems.

Diesen Stand hat die Finanztransaktionssteuer in der Schweiz: Laut SRG-Wahlbarometer ist sie unter verschiedenen vorstellbaren Finanzierungsmodellen die am meisten genannte. Zum gleichen Schluss kam im Frühjahr 2024 bereits eine von YouGov Schweiz durchgeführte Studie für die «NZZ am Sonntag». Auch hier rangierte die «Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen» zuoberst. Unbeliebter als eine Erhöhung der Mehrwertsteuer waren derweil nur noch höhere Lohnabzüge und ein höheres Rentenalter.

Michael Hermann, Leiter des Forschungsinstituts Sotomo, erstaunt die Beliebtheit der Finanztransaktionssteuer nicht: «Sie liegt in ihrer Ausgestaltung fast immer im Promillebereich, was die Steuer als geringfügig erscheinen lässt.» Das Gleiche ist zwar bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer der Fall, jedoch trifft diese auch Güter des täglichen Bedarfs. «Bei der Finanztransaktionssteuer scheinen die Menschen weniger das Gefühl zu haben, dass es jemandem weh tut», sagt Hermann.

Zur Person
Michael Hermann ist Schweizer Meinungsforscher und Politikexperte. Er studierte Geografie, Volkswirtschaft und Geschichte an der Universität Zürich. Hermann ist Geschäftsführer des Forschungsinstituts Sotomo und lehrt am Geografischen Institut der Universität Zürich. Seit 2016 führt Sotomo Wahlumfragen für die SRG durch.
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Bild: keystone

Im Parlament gibt es zwar heute immer mehr Politikerinnen und Parteien, die das Thema ins Spiel bringen. Dazu gehörten etwa die Mitte-Politiker Philipp Bregy, Gerhard Pfister sowie der Walliser Ständerat Beat Rieder. Allerdings liess sich jeweils weder in den Kommissionen noch im Stände- oder Nationalrat eine Mehrheit dafür finden. «Die Einführung einer neuen Steuer ist unter bürgerlichen Politikern ein Tabu geworden», sagt Hermann. «Man hat Angst, dass es Tür und Tor öffnet für weitere Steuererhöhungen.» Zudem sei das Lobbying im Parlament etwa gegen eine Mehrwertsteuererhöhung viel geringer: «Bei anderen Steuern sind meist spezifische Interessensgruppen betroffen, bei der Mehrwertsteuer nicht.»

Nationale Erbschaftssteuer

Im Gegensatz zur Finanztransaktionssteuer ist es bei der Erbschaftssteuer ziemlich klar, wovon man spricht – auch wenn es verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt. Eine nationale Besteuerung von Erbschaften wurde zuletzt zwar immer wieder vom Stimmvolk abgelehnt. Laut SRG-Wahlbarometer wäre eine Einführung einer Erbschaftssteuer dennoch bei deutlich mehr Menschen akzeptiert als eine Erhöhung der Mehrwert- oder der Einkommenssteuer.

So funktioniert sie: Eine Erbschaftssteuer ist eine Abgabe auf Vermögen. Steuerpflichtig ist die Person, die das Vermögen erbt. Im Unterschied zur Schenkungssteuer fällt die Erbschaftssteuer ausschliesslich beim Vermögensübertrag nach einem Todesfall an. Je nach Ausgestaltung variieren dabei die von der Steuer ausgenommenen Personen, der Freibetrag – also die Höhe, bis zu der das Vermögen nicht besteuert werden muss – sowie der Prozentsatz, der anfällt.

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Die AHV will finanziert sein – ob eine Erbschaftssteuer dabei helfen sollte, ist umstritten. Bild: KEYSTONE

So sieht es in der Schweiz aus: Hierzulande erheben nur die Kantone und einzelne Gemeinden eine Erbschaftssteuer. Sie wurde über die Jahre immer weiter gesenkt, zudem sind heute die allermeisten direkten Erben davon ausgenommen.

So stehen die Chancen in der Schweiz: An der Urne wurde die nationale Erbschaftssteuer zuletzt zweimal deutlich abgelehnt: Im Juni 2015 lehnten über 70 Prozent der Stimmbevölkerung sowie alle Kantone die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ab. Sie hatte eine nationale Erbschaftssteuer von 20 Prozent auf Nachlässe über 2 Millionen Franken gefordert, wobei zwei Drittel der Einnahmen zweckgebunden in die AHV hätten fliessen sollen. Zehn Jahre später, im November 2025, wurde die JUSO-Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» mit über 78 Prozent aller Stimmen ebenfalls deutlich verworfen. Sie hätte einen Freibetrag von 50 Millionen gewährt, allerdings bei einem Steuersatz von 50 Prozent.

Angesichts der Deutlichkeit der Ablehnung an der Urne überrascht es, dass in Umfragen viele eine Erbschaftssteuer befürworten. Politgeograf Hermann relativiert: Laut SRG-Wahlbarometer sei es gerade mal ein Drittel gewesen, die ihr Kreuz bei der Erbschaftssteuer machten. Es sei eine Steuer, die bei einer Minderheit grosse Sympathien geniesse. Ausserdem: «Eine Umfrage zur generellen Sympathie gegenüber gewissen Steuern bedeutet noch lange keine Zustimmung zu konkreten Projekten.» Es käme stark auf die Ausgestaltung an – aber auch auf den Absender. Dies habe man sehr deutlich bei der JUSO-Initiative mit ihrer 50-Prozent-Steuer gesehen. Dabei wisse man aus anderen Umfragen: je tiefer der Prozentsatz einer Erbschaftssteuer, desto höher ihre Akzeptanz. «Die JUSO-Initiative hat der Erbschaftssteuer als politischem Anliegen jedoch massiv geschadet.»

Man wisse aber aus anderen Umfragen: je tiefer der Prozentsatz einer Erbschaftssteuer, desto höher ihre Akzeptanz. Hinzu komme, so Hermann, dass heute wohl keine Steuer akzeptiert würde, wenn sie als Initiative daherkomme.

«Es ist generell ein riesiger Unterschied, ob der Vorschlag von Parlament und Bundesrat oder in Form einer Initiative daherkommt.»

Der Sotomo-Geschäftsführer glaubt daher, dass eine nationale Erbschaftssteuer nur eine Chance hätte, wenn sie aus dem Parlament komme und wenn sie tief angesetzt wäre. «Dann hat es viel eher den Charakter einer Transaktionssteuer, also einer Handänderungssteuer, womit sie oft als gerechter wahrgenommen wird.»

Nationale Grundstückgewinnsteuer

Auch eine nationale Steuer auf Grundstückgewinne würde laut SRG-Wahlbarometer eine vergleichsweise hohe Akzeptanz geniessen. Und im Gegensatz zu anderen Steuern scheint sie sogar in der Verwaltung Anklang gefunden zu haben.

So funktioniert sie: Wer in der Schweiz ein Grundstück samt Immobilie für mehr Geld verkauft, als er es gekauft hat, muss kantonal (und je nachdem kommunal) eine Grundstückgewinnsteuer zahlen. Sie fällt je nach Kanton unterschiedlich hoch aus, funktioniert aber in der Regel progressiv: Je mehr Gewinn erzielt wurde, desto höher ist die Steuer. Allerdings nimmt die Steuerlast ab, je mehr Zeit zwischen Kauf und Verkauf liegt. Dies deshalb, da man durch die Steuer auch Spekulationen mit Immobilien möglichst verhindern will. Bundesweit existiert keine Grundstückgewinnsteuer.

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Wer in der Schweiz eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt eine kantonale (selten auch eine kommunale) Steuer. National gibt es keine Grundstückgewinnsteuer. Bild: Shutterstock

So stehen die Chancen in der Schweiz: «Eine Initiative zur Einführung einer nationalen Grundstückgewinnsteuer dürfte wie jede andere Steuer-Initiative keine Chancen haben», glaubt Politologe Hermann. Allerdings finde das Thema Wohnen aufgrund der hohen Miet- und Immobilienpreise derzeit hohen Anklang, was grundsätzlich für die Akzeptanz einer solchen Steuer spreche. «Zudem haben viele den Eindruck, dass die Menschen nichts dafür geleistet haben, wenn diese ein Haus mit Gewinn verkaufen. Das könnte jene, denen Gerechtigkeit wichtig ist, ansprechen.» Nicht zuletzt gelte das Argument, dass Betroffene bei einer Einführung der Steuer abwandern würden, hier nicht. «Das könnte ebenfalls für eine Akzeptanz sprechen.»

Allerdings dürfte eine nationale Grundstückgewinnsteuer im Vergleich zu anderen diskutierten Finanzmodellen bei der Bevölkerung noch weniger bekannt sein – obwohl dies von der Verwaltung explizit als Möglichkeit zu Mehreinnahmen vorgeschlagen wurde. Wie das Onlinemagazin Republik kürzlich recherchierte, empfahlen die obersten Steuerexperten des Bundes 2024 einer Expertengruppe des Bundesrats, eine bundesweite Grundstückgewinnsteuer in Betracht zu ziehen. Die Experten glaubten, dass dadurch eine «Lücke» in der Besteuerung der Einkommen geschlossen werden könne. Dem Bund könnten so jährlich 1,1 bis 3 Milliarden Franken an Mehreinnahmen winken.

Der Vorschlag wurde von der Expertengruppe jedoch abgelehnt, woraufhin der Bundesrat zu seinem Schluss kam: Die Mehrwert­steuer sei mit Blick auf die «Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft» anderen Varianten vorzuziehen.

Seit diesem Jahr ist ein Vorstoss von Ursula Zybach (SP) zu einer nationalen Grundstückgewinnsteuer hängig. Ob dieser erfolgreich sein wird, ist fraglich: Auch zu einer Finanztransaktions- und einer nationalen Erbschaftssteuer gab es diverse Motionen und Vorstösse. Bislang wurden allesamt abgelehnt.

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