Der Nationalrat will die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für im eigenen Betrieb arbeitende Unternehmende verbessern. Die grosse Kammer hat eine Vorlage ihrer Sozial- und Gesundheitskommission am Donnerstag mit 121 zu 65 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Arbeitslosenkasse einzahlen, sollen laut der Vorlage neu nach zwanzig Tagen Wartezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies, sofern sie mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, nicht mehr angestellt und nicht Verwaltungsratsmitglied sind - um Missbrauch beim Bezug der Gelder vorzubeugen.
Den Anstoss zur Vorlage hatte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Erst wenn man ganz von der jeweiligen Firma losgelöst sei, habe man einen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, sagte Silberschmidt im Rat.
Es gebe dabei Konstellationen, bei denen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ganz aus ihrer Geschäftstätigkeit lösen – und so kein Arbeitslosengeld beziehen könnten. Der Zürcher Nationalrat führte dabei einerseits Unternehmende an, die sich in einem laufenden Konkurs befänden – und auf die Löschung aus dem Handelsregister warten müssten, bis sie Arbeitslosengeld beziehen könnten, was Monate dauern könne.
Andererseits erwähnte Silberschmidt Eheleute, die sich nach einer gemeinsamen Beteiligung scheiden lassen, wie auch Minderheitsbeteiligte an einer Firma, die bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder hätten. Die genannten Konstellationen beträfen zudem vor allem KMU.
Mit der Annahme der Vorlage folgte der Rat einer knappen Mehrheit seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N), welche ihren Entwurf im Vorfeld mit 13 zu 12 Stimmen verabschiedet hatte.
Als Reaktion auf eingegangene Stellungnahmen aus dem Kulturbereich beschloss die SGK-N, die Mehrheitsvariante um eine Bestimmung zu ergänzen. Sie sieht gewisse Ausnahmen vor für Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen - wie zum Beispiel im Kulturbereich.
So müssen diese nicht mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, um Zugang zu Arbeitslosenentschädigung zu erhalten. Zudem sind sie von der Rückzahlungspflicht bei Wiedereinstellung im gleichen Betrieb ausgenommen.
Weiter beschloss der Rat, eine Evaluationsklausel in die Vorlage aufzunehmen. Der Bundesrat muss damit fünf Jahre nach Inkrafttreten der Revision die Umsetzung, Wirksamkeit und finanziellen Konsequenzen der Vorlage überprüfen und allenfalls Anpassungen vorschlagen.
Eine rechte Minderheit im Rat wollte, dass nur Menschen, die mit höchstens fünf Prozent finanziell am jeweiligen Betrieb beteiligt sind, Anspruch auf Arbeitslosengelder haben sollen. Dies im Sinne einer Bekämpfung des Missbrauchs der neuen Bestimmungen.
Auch sollte für eine weitere Minderheit ein mitarbeitender Ehegatte des betroffenen Arbeitgebers keinen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben. Die Wartezeit für die Beiträge sollte zudem von 20 auf 120 Tage kontrollierte Arbeitslosigkeit angehoben werden.
Auch sollte die Bestimmung, wonach eine Person für einen Bezug bei Arbeitslosigkeit mindestens zwei Jahre im Betrieb gearbeitet haben muss, gestrichen werden.
Eine linke Minderheit im Rat wiederum wollte Gewinnausschüttungen von den Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung abziehen. Alle genannten Minderheitsanträge wurden vom Rat jedoch abgelehnt.
Der Bundesrat beantragte derweil vergeblich die Ablehnung der Vorlage. Die entsprechenden Pläne im Parlament liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern, hielt Wirtschaftsminister Guy Parmelin fest. Das sei nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung. Die bisherige Regelung genüge. Unternehmer hätten bereits Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat sah in den Änderungen ein Missbrauchsrisiko und wollte deshalb beim Status quo bleiben.
Über die Vorlage muss sich nun der Ständerat beugen. (sda)
Wie tief muss man als Politiker eigentlich sinken, um über einen seit Jahrzehnten vor sich hinrottenden Totalsarnierungsfall hinwegzutreten und gleichzeitig aber noch ein neues Hintertürchen für Abzockerei durch die Kumpel aus der Wirtschaft einzubauen. Sorry, die FDP hat ganz offensichtlich den Knall noch immer nicht gehört.