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7 oder 10 Tage? Diese Kantone verkürzen ihre Quarantäne

7 oder 10 Tage? Diese Kantone verkürzen ihre Quarantäne

7 statt 10 Tage: Die meisten Kantone verkürzen die Dauer der Quarantäne. Schweizweit gelten nun nicht mehr dieselben Vorschriften. Eine Übersicht.
04.01.2022, 21:0505.01.2022, 08:19

Mehr als 70'000 Personen befinden sich derzeit aufgrund einer Coronainfektion in der Schweiz in Isolation. Über 30'000 Personen sind in Quarantäne.

Die neue Virusvariante Omikron, die hohen Fallzahlen sowie die damit verbundenen Quarantänevorschriften führten in einigen Bereichen zu Personalmangel. Um dem entgegenzuwirken, empfahl der Bundesrat den Kantonen Ende Dezember, die Dauer der Quarantäne von 10 auf 7 Tage zu verkürzen.

Die meisten Kantone folgen dieser Empfehlung – aber noch gibt eine Ausnahme. Das führt zu einem föderalistischen Flickenteppich. Je nach Kanton gelten derzeit unterschiedliche Quarantäne-Regeln.

Die verkürzte Quarantäne wird in St. Gallen und in Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden am 5. Januar in Kraft treten, Bern wird in den nächsten Tagen nachziehen. In Solothurn gilt die verkürzte Dauer der Quarantäne ab Montag, 10. Januar.

Die meisten Kantone entschieden sich bereits für eine verkürzte Quarantäne. Glarus, Schaffhausen, Basel-Landschaft, St. Gallen und in Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden werden am 5. Januar nachziehen, Bern in den nächsten Tagen. In Solothurn gilt die verkürzte Dauer der Quarantäne ab dem 10. Januar. Somit gilt die 10-tägige Quarantäne nur noch im Kanton Aargau. Ein Entscheid über eine allfällige Verkürzung steht noch aus.

Aber Moment!

Wann muss ich überhaupt in Quarantäne?

In Quarantäne begeben müssen sich Personen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Enger Kontakt heisst, dass man sich während mehr als 15 Minuten ohne angemessenen Schutz in unmittelbarer Nähe einer infizierten Person aufgehalten hat.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind gemäss dem BAG geimpfte sowie genesene Personen, deren Impfung oder Erkrankung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Doch auch hier gibt es grosse kantonale Unterschiede.

In den meisten Kantonen ist man von der Quarantänepflicht nur dann befreit, wenn die Impfung oder Erkrankung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Nur der Kanton Aargau folgt noch der Empfehlung des Bundesrates. Der Kanton Aargau weiss jedoch daraufhin, dass es bei aktueller Entwicklungen Ausnahmen geben.

Einen Freipass haben Geimpfte oder Genesene auch dann nicht, wenn sie aus einem Land mit besorgniserregender Virusvariante zurückkehren. Derzeit befindet sich jedoch kein Land auf dieser Risikoliste – auch Frankreich nicht, wo vor Kurzem eine neue Virus-Mutation festgestellt wurde. (cst)

Stand der Daten
Die Quarantänevorschriften können sich laufend ändern. Die Karten wurden zuletzt am 5. Januar 2022 ergänzt.
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