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Gesundheit

Diese Massnahmen sollen Schweizer Medikamentenversorgung sicherer machen

Diese Massnahmen sollen Schweizer Medikamentenversorgung sicherer machen

20.03.2026, 13:3020.03.2026, 13:38

Seit Jahren gibt es in der Arzneimittelversorgung immer wieder Engpässe. Betroffen sind vor allem günstige, aber nicht ohne Weiteres zu ersetzende Medikamente. Der Bundesrat will mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen sowie einem Verfassungsartikel Abhilfe schaffen.

ARCHIV - 06.03.2020, Sachsen, Leipzig: Medikamente liegen im Lager einer Apotheke. (zu dpa:
Der Bund trifft Massnahmen für die Schweizer Medikamentenversorgung.Bild: keystone

Kurzfristig ansetzen will der Bundesrat bei den Verpackungen, wie er am Freitag schrieb. Zum Beispiel sollen die heute mehrsprachigen Packungsbeilagen durch einen QR-Code ersetzt werden. Arzneimittel, die in der Schweiz und in der EU zugelassen sind, sollen auch keine schweiz-spezifische Verpackung mehr benötigen.

Versorgungslage in Echtzeit

Mittelfristig will der Bundesrat Massnahmen treffen, um die Versorgungslage genau und laufend zu erfassen. Der Bund, aber auch Ärzte und Ärztinnen, Apotheken und Spitäler sollen später in Echtzeit sehen können, welche Arzneimittel verfügbar sind und welche nicht und welche Alternativen es bei Engpässen gäbe.

Die Arbeiten für dieses Überwachungssystem sollen noch 2026 beginnen, mit Blick auf den neuen Verfassungsartikel, den der Bundesrat dem Parlament vorschlägt. Er will die sichere Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern für Menschen und Tiere in der Verfassung verankern. Die Botschaft dazu liegt nun beim Parlament.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass der Bund nicht nur die Versorgungslage überwachen, sondern auch Massnahmen gegen Engpässe und erschwerten Lieferungen treffen kann. Als Beispiele nennt er wirtschaftliche Anreize, Herstellungsaufträge und den Kauf versorgungskritischer Medikamente.

In der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft gebe es Lücken, oder aber die für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kantone seien wegen «stark globalisierter Wirkungszusammenhänge nicht handlungsfähig», schreibt der Bundesrat.

Der Bund soll nach Auffassung des Bundesrates vor allem dort eingreifen können, wo Versorgungsprobleme häufig auftreten und der Markt die lückenlose Versorgung nicht gewährleisten kann.

Gegenvorschlag zu Volksinitiative

Nach dem Parlament müssten Volk und Stände der Verfassungsänderung zustimmen. Eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine nationale Bewirtschaftung wichtiger medizinischer Güter habe die Schweiz heute nur, soweit es um die Bekämpfung von übertragbaren und bösartigen Krankheiten gehe, schreibt der Bundesrat.

Der neue Verfassungsartikel soll ein direkter Gegenvorschlag sein zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit (Versorgungsinitiative)». Das Begehren fordert, dass der Bund die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Heilmitteln in der Schweiz fördert und den Zugang dazu sicherstellt. (dab/sda)

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