Schweiz
Gesundheit

SBB verzichten auf freiwillige Maskenpflicht

SBB verzichtet auf freiwillige Maskenpflicht – doch nicht überall fallen die Masken

Im April fällt die vom Bund verordnete Maskenpflicht. Damit dürfen Passagiere den öffentlichen Verkehr wieder ohne Maske benutzen. Doch in vielen Spitälern und Arztpraxen werden Masken weiter getragen.
23.03.2022, 06:4923.03.2022, 06:51
Kari Kälin und Sabine Kuster / ch media
Reisende mit Schutzmasken in einem Zug am Bahnhof SBB in Basel, am Montag, 6. Juli 2020. Das Schutzkonzept gegen das Coronavirus wurde angepasst: Alle Reisenden muessen in oeffentlichen Verkehrsmittel ...
Wohl bald Vergangenheit: Maskenpflicht im ÖV.Bild: keystone

«Bitte tragen Sie die Maske korrekt. Bedecken Sie vollständig Mund und Nase.» Voraussichtlich ab 1. April wird diese Durchsage in SBB-Waggons nicht mehr ertönen. Es gibt keine Anzeichen, dass der Bundesrat die besondere Lage und damit die Maskenpflicht im ÖV verlängert.

Den einzelnen Verkehrsbetrieben stünde es frei, eigenständig an der Maskenpflicht festzuhalten. Die SBB und die Postauto AG, die in dieser Frage den Takt vorgeben, winken aber ab. Auch Maskenabteile, analog zu den früheren Raucherabteilen, sehen die SBB keine vor.

Das einheitliche Regime ist ganz im Sinne des Verbands öffentlicher Verkehr. Direktor Ueli Stückelberger spricht sich deshalb auch gegen eine Empfehlung zum Maskentragen aus. «Dies würde die Kundinnen und Kunden verwirren. Auf der anderen Seite hätte ich auch Verständnis, sollte der Bund die Maskenpflicht im ÖV in Anbetracht der hohen Fallzahlen noch etwas verlängern.»

Hohe Fallzahlen

Die Fallzahlen – am Dienstag vermeldete der Bund knapp 24'000 Neuinfektionen – bleiben hoch, die Dunkelziffer ist noch höher. An der gestrigen Corona-Pressekonferenz war Tanja Stadler, Präsidentin der Covid-Taskforce des Bundes, nicht allein mit der Einschätzung, dass sich aus epidemiologischer Perspektive die Weiterführung der Maskenpflicht aufdrängt. Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit betonte: «Es ist niemandem verboten, eine Maske zu tragen.» Er persönlich mache dies beim Einkaufen nach wie vor freiwillig.

«Dann bewegen wir uns in einem Bereich, in dem sich jeder individuell auf vernünftige Weise schützen kann.»
Urs Karrer, Covid-19-Taskforce

Noch im Februar hatte Covid-19-Taskforce-Vizepräsident Urs Karrer, in einem Interview mit CH Media unmissverständlich dafür plädiert, mit der Aufhebung der Maskenpflicht zu warten, bis die Fallzahlen unter 1000 sinken: «Dann bewegen wir uns in einem Bereich, in dem sich jeder individuell auf vernünftige Weise schützen kann.»

Die meisten Spitäler werden Maskenpflicht beibehalten

Anders als im ÖV verhält es sich in Gesundheitseinrichtungen. Manche Spitäler haben zwar noch nicht entschieden, ob Besucher und Personal ab nächstem Monat noch Maske tragen sollen oder nicht.

Im Kanton Luzern und am Kantonsspital Baden entscheidet man in den nächsten Tagen. Am Unispital in Zürich wartet man die Empfehlung von Swissnoso, dem Zentrum für Infektionsprävention der Schweizer Spitäler, ab. Und diese teilt mit, man werde vermutlich empfehlen, die Masken noch beizubehalten.

Das Unispital in Basel sieht das gleich: «Aufgrund der aktuellen Dynamik und der Personalausfälle ist nicht anzunehmen, dass wir die Maskenpflicht für Angestellte und Besucher lockern können.» Auch das Kantonsspital St. Gallen schreibt: «Aus heutiger Sicht scheint es unwahrscheinlich, dass es per 1. April eine Aufhebung der Maskentragpflicht gibt.»

Ebenfalls nicht gelockert wird die Maskentragpflicht am Berner Inselspital, «bis die Fallzahlen klar tiefer sind» und in den Spitälern im Kanton Solothurn. Auch in vielen Arztpraxen werden weiterhin Masken getragen. Zumindest empfiehlt die Vereinigung der Haus- und Kinderärzte Schweiz MFE dies aus Rücksicht auf gefährdete Patientinnen und Patienten.

Auch seitens der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH heisst es: «Aufgrund der aktuell sehr hohen Ansteckungszahlen wird die FMH mit grosser Wahrscheinlichkeit die Verlängerung des Maskentragens in den Arztpraxen bis Ende April empfehlen.» Dies nicht nur wegen des Ansteckungsrisikos, sondern auch um gehäufte Personalausfälle in medizinischen Praxen zu vermeiden. (bzbasel.ch)

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