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284 Mietparteien in Zürcher Vita-Siedlung im Sihltal erhalten Kündigung

Mieter erhalten in der Vita-Siedlung die Kündigung.
Die Vita-Siedlung in Langnau am Albis. Bild: Screenshot Suter von Känel Wild

284 Mietparteien in Zürcher Siedlung im Sihltal erhalten Kündigung

Am Mittwoch haben 284 Mietparteien in der Vita-Siedlung in Langnau am Albis die Kündigung erhalten. Bis Ende September müssen sie ausziehen, es sei denn, sie unterschreiben eine Verzichtserklärung.
13.03.2025, 09:3113.03.2025, 12:43

Am Mittwoch haben alle 284 Mietparteien in der sogenannten Vita-Siedlung in Langnau am Albis in der Nähe von Zürich die Kündigung erhalten. Bis Ende September müssen sie ausziehen, wie 20 Minuten berichtet.

Gemäss dem Kündigungsbrief, der 20 Minuten vorliegt, können Mieterinnen und Mieter die Kündigung um ein Jahr aufschieben. Allerdings nur unter der Bedingung, dass sie eine Verzichtserklärung unterschreiben.

Würde diese Verzichtserklärung unterzeichnet, hätten Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit mehr auf eine weitere Erstreckung. Zudem würden sie sich dazu verpflichten, keine rechtlichen Schritte gegen das Bauvorhaben einzuleiten.

Dieses Vorgehen sorgt bei den betroffenen Personen für Kritik. Vor allem der Umstand, dass die Kündigungen bereits verschickt wurden, aber die Baueingabe noch nicht erfolgt sei, sorgt bei Anwohnerinnen und Anwohner für Unmut.

Die Eigentümerin des Areals, die Zurich Versicherung, hatte bereits 2016 angekündigt, die Vita-Siedlung zu verdichten, um das Gelände besser nutzen zu können.

Betroffene wollen sich wehren

Ein Anwohner kritisiert bei 20 Minuten: «Es wurde versprochen, dass dies (die Verdichtung) etappenweise geschieht, damit einige Mieter bleiben können. Seit neun Jahren wird über die Renovation geredet, und nun sollen wir in sechs Monaten raus?»

Die Betroffenen wollen sich nun gegen das Vorgehen wehren: «Ich unterschreibe nichts! Wir schalten den Mieterverband ein und gründen eine Interessensgemeinschaft», sagt eine Person zu 20 Minuten.

Die Liegenschaftsverwaltung wehrt sich gegen die Kritik. Gemäss Apleona Schweiz AG sei die Möglichkeit eines Verbleibs nicht möglich, da eine umfassende Sanierung nötig sei. «Aufgrund des umfassenden Eingriffs in die Gebäudesubstanz ist ein Verbleib in den Liegenschaften während den Bautätigkeiten nicht möglich», sagt die Verwaltung. (ome)

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