Das Parlament will die bestehenden Grenzkontrollen verstärken. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen. Beide Kammern verlangen zudem Verschärfungen im Asylbereich.
Ohne Gegenantrag nahm die kleine Kammer eine Motion ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) an. Da der Nationalrat bereits am Montag einen gleichlautenden Vorstoss annahm, muss der Bundesrat nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Die Landesregierung war mit dem Auftrag einverstanden.
Nichts wissen wollte der Ständerat dagegen von der Einführung systematischer Grenzkontrollen. Er lehnte eine entsprechende Motion von Marco Chiesa (SVP/TI) mit 20 zu 17 Stimmen bei sechs Enthaltungen ab.
Wie zuvor der Nationalrat votierte die kleine Kammer dafür, dass kriminelle Asylsuchende vom Asylverfahren ausgeschlossen werden sollen. Straftäter, die bereits ein Bleiberecht erhalten haben, sollen dieses verlieren. Wie die grosse Kammer will der Ständerat zudem die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einschränken, gegen die ein Strafverfahren läuft.
Die eidgenössischen Räte wollen die Tabakwerbeverbotsinitiative nicht wortgetreu umsetzen. Der Nationalrat hat im zweiten Anlauf einem Umsetzungsgesetz zugestimmt, das einen Mittelweg zwischen einer sehr liberalen Haltung und einem totalen Werbeverbot anstrebt.
Die grosse Kammer hiess am Donnerstag die entsprechende Teilrevision des Tabakproduktegesetzes in der Gesamtabstimmung gut – mit 145 zu 32 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Mit der Vorlage soll die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umgesetzt werden, die im Februar 2022 von Volk und Ständen angenommen wurde.
Nach einem Nein zur Vorlage vor einem Jahr hat sich der Wind im Nationalrat gedreht. Eine Mehrheit der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) brachte im Vorfeld der neuerlichen Debatte in mehreren Punkten Kompromissvorschläge ein, die schliesslich auch im Rat durchkamen.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.
Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Der Ständerat will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz anpassen, trotz Bedenken.
Mit 34 zu 5 Stimmen und mit einer Enthaltung sagte er am Donnerstag Ja zu einer Vorlage, die seine Rechtskommission (RK-S) ausgearbeitet hatte. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber deutlich.
Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben gleichwohl auf Ablehnung.
Auch der Bundesrat äusserte Bedenken, wollte das Thema aber aufgreifen. Die Kommission hielt aber trotz Kritik mit knapper Mehrheit an ihrem Vorschlag fest. Nun hat der Nationalrat das Wort.
Nicht nur Sexualdelikte an Kindern, sondern auch sexueller Missbrauch von unter 16-jährigen Jugendlichen sollen unverjährbar sein. Der Ständerat hat mit knappem Mehr eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen, gegen dessen Willen.
Er überwies eine Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger (SG) am Donnerstag mit 21 zu 19 Stimmen und mit einer Enthaltung, gegen den Willen des Bundesrates. Die Motion verlangt, dass Sexualdelikte an unter 16-Jährigen nicht verjähren sollen. Heute liegt diese Altersgrenze bei zwölf Jahren.
Im Ständerat setzte sich eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) durch. «Die Betroffenen haben lebenslänglich», sagte er. Gerade Missbräuche zwischen 12 und 16 Jahren erschwerten die emotionale Entwicklung der Opfer. Es sei schlimm für sie, wenn sie eines Tages das an ihnen verübte Delikt nicht mehr anzeigen könnten.
Justizminister Jans wehrte sich vergeblich gegen die Forderung. «Das Höchstalter 16 für Unverjährbarkeit würde über das Ziel hinausschiessen», mahnte er. Denn unverjährbar werden könnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die ältere Person 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.
Egger hatte die Motion mit Fällen von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche begründet. In einem Bericht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz seien gut tausend Fälle erfasst worden, drei Viertel davon mit minderjährigen Opfern. Zahlreiche dieser Taten müssten ungesühnt bleiben, weil sie verjährt seien.
Der Vertragszwang zwischen Krankenkassen und Ärzten sowie Spitälern soll im ambulanten und stationären Bereich gelockert werden. Das fordert das Parlament. Damit sollen unter anderem die steigenden Gesundheitskosten bekämpft werden. Die Gegner befürchten das Gegenteil.
Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion von Mitte-Ständerat Peter Hegglin (ZG) gutgeheissen - mit 113 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Nun ist der Bundesrat aufgefordert, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Heute sind Krankenversicherer verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Vertrag abzuschliessen. Dafür sind ausschliesslich formale Kriterien relevant. Qualität und Wirtschaftlichkeit spielten nur eine untergeordnete Rolle, machte Motionär Hegglin geltend.
Eine links-grüne Minderheit im Parlament stellte sich - genauso wie der Bundesrat - erfolglos gegen den Vorschlag. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor einer eingeschränkten Versorgung. Zudem würde der Einfluss der Krankenversicherer auf die Steuerung der Gesundheitsversorgung massiv zunehmen. (pre/sda)