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Sri-lankische Polizei hat Untersuchung zu Verschleppung eingeleitet

Sri-lankische Polizei hat Untersuchung zu Verschleppung eingeleitet

28.11.2019, 17:0228.11.2019, 17:02
Sicherheitskräfte in der Schweizer Botschaft Sri Lankas in Colombo. (Archivbild)
Schweizer Botschaft in Colombo.Bild: KEYSTONE

Die Behörden in Sri Lanka haben eine Untersuchung eingeleitet zur Verschleppung einer lokalen Mitarbeiterin der Schweizer Botschaft in Colombo. Das Aussendepartement EDA hatte zuvor eine rasche und lückenlose Aufklärung des Vorfalls und Sicherheitsgarantien für das Botschaftspersonal verlangt.

Die srilankische Polizei habe eine «sofortige Untersuchung» eingeleitet, teilte das Aussenministerium Sri Lankas am Donnerstag laut einer Meldung der französischen Nachrichtenagentur AFP mit. Laut Medienberichten wurde die Botschaftsangestellte am Montag in einer Strasse von Colombo entführt und zur Herausgabe von Mobilfunkdaten von Bürgern Sri Lankas gezwungen, die kürzlich in der Schweiz Asylanträge gestellt hatten.

Der Überfall auf die Angestellte ereignete sich demnach einen Tag nach einem angeblichen Asylantrag eines hochrangigen Mitarbeiters der Polizei Sri Lankas bei den Schweizer Behörden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dies bisher mit dem generellen Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht kommentiert.

Der Überfall auf die Botschaftsmitarbeiterin könnte Querverbindungen in die hohe Politik Sri Lankas haben. In der vergangenen Woche konsolidierten der neue Präsident Gotabaya Rajapaksa und sein älterer Bruder Mahinda ihre Macht.

Die Justizbehörden stellten die Korruptionsermittlungen gegen den 70-jährigen Staatschef unter Hinweis auf seine neu gewonnene Immunität ein. Gotabaya Rajapaksa vereidigte kurz darauf seinen 74-jährigen Bruder Mahinda als Regierungschef.

Der hochrangige Polizeimitarbeiter, der bei den Schweizer Behörden Asyl beantragt haben soll, hatte sich zuvor an Untersuchungen zum Verhalten von Angehörigen der Rajapaksa-Familie beteiligt. Die Polizei Sri Lankas erliess eine Anweisung an die Grenzbehörden, Polizisten nur bei Vorlage eines Sondergenehmigung die Ausreise zu ermöglichen. (aeg/sda/afp)

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