In 28 Ländern können homosexuelle Paare bereits heiraten. Volksabstimmungen gab es bisher nur wenige. Diese und weitere Antworten auf Fragen zur «Ehe für alle» im Überblick:
Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Pro Jahr tun dies etwa 700 Paare. Diese eingetragene Partnerschaft wurde in den vergangenen Jahren in einzelnen Punkten rechtlich der Ehe angenähert. Es bestehen aber weiterhin grosse Unterschiede.
Gleichgeschlechtliche Paare sollen zivil heiraten dürfen. Sie würden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. Das gilt etwa für die erleichterte Einbürgerung eines ausländischen Ehegatten, einer ausländischen Ehegattin. Homosexuelle Paare sollen zudem gemeinsam ein Kind adoptieren können. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Eingetragene Partnerschaften sollen künftig weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden können.
Der europäische Teil der Niederlande ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land die Schliessung einer Ehe.
In zahlreichen anderen europäischen Ländern können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, etwa in den Benelux-Staaten, in Deutschland, Frankreich, Österreich, Portugal, Spanien, Irland, Island und in allen skandinavischen Ländern sowie im Vereinigten Königreich.
In 22 von 28 Ländern, die die Homo-Ehe kennen, wurde diese per Parlamentsbeschluss eingeführt. In sechs Ländern waren es die nationalen Gerichte, welche den Weg frei machten. Eine Volksabstimmung zur «Ehe für alle» gab es 2015 in Irland (62.1 Prozent Ja). In Australien führte die Regierung Ende 2017 eine landesweite freiwillige Befragung per Post durch (62 Prozent Ja). In Rumänien und Slowenien erreichte die gleichgeschlechtliche Ehe in Abstimmungen bisher nicht die erforderliche Mehrheit. (sda)