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Kritik von Swiss gegenüber Urteil an Air-Baltic

Swiss-Crew übt scharfe Kritik an Air-Baltic-Urteil

Der Kanton Zürich hat ein Urteil gefällt in Bezug auf die Auslagerung von Schweizer Flügen an die lettische Fluggesellschaft. Die Gewerkschaften sind empört.
05.09.2025, 15:1609.09.2025, 08:26
Benjamin Weinmann / ch media

Der Streit begann 2022. Damals begann die Swiss zahlreiche Flüge an die lettische Fluggesellschaft Air Baltic auszulagern. Lieferengpässe und Unterhaltsprobleme bei der eigenen Flotte hätten sie zu diesem Schritt gezwungen, argumentiert die Swiss seither. Und ohne die ausländische Hilfe müsste sie Flüge in grossem Ausmass absagen. Das möchte sie verhindern.

Seit 2022 lagert die Swiss in grossem Stil Flüge an die lettische Air Baltic aus, deren Angestellte massiv tiefere Löhne beziehen.
Seit 2022 lagert die Swiss in grossem Stil Flüge an die lettische Air Baltic aus, deren Angestellte massiv tiefere Löhne beziehen. bild: IMAGO/Jonas Philippe

Doch diese Massnahme gefiel den Gewerkschaften ganz und gar nicht. Sie warfen ihrem Arbeitgeber Lohndumping vor. «Diese Auslagerung ist beschämend für eine Premium-Airline», sagte Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Kabinen-Gewerkschaft Kapers gegenüber CH Media. Wie Gespräche mit den baltischen Gewerkschaften ergeben hätten, betrage der Lohn beim Air-Baltic-Kabinenpersonal zwischen 900 bis 1500 Euro. Bei der Swiss liegt das Mindestgehalt für Cabin-Crew-Mitglieder bei 3868 Franken pro Monat zuzüglich Spesen und Zulagen. Zusammen mit dem Pilotenverband Aeropers, dem Verband des Personals öffentlicher Dienste und der Bodenpersonal-Gewerkschaft SEV-GATA schickte die Kapers einen Protestbrief ans Swiss-Management.

Dabei blieb es nicht. Auch die Politik wurde aktiv. Nun hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich einen vorläufigen Entscheid zum Konflikt gefällt. Und der gefällt den Gewerkschaften ganz und gar nicht. Und zwar kommt die von der FDP-Politikerin Carmen Walker-Späh geführte Direktion zum Schluss, dass es sich beim Air-Baltic-Personaleinsatz nicht um eine sogenannte Entsendung von Angestellten in die Schweiz handelt. Der Kanton stuft deren Einsatz für die Swiss eher als Zwischenlandung und somit als zulässig ein.

Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Gewerkschaft des Kabinenpersonals Kapers, ist über das Urteil des Kantons Zürich empört.
Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Gewerkschaft des Kabinenpersonals Kapers, ist über das Urteil des Kantons Zürich empört. bild: severin bigler

Die Swiss-Kabinengewerkschaft Kapers kritisiert diesen Entscheid scharf. Obwohl die lettischen Flight Attendants unter Swiss-Flugnummern ab Zürich eingesetzt würden, blieben sie ohne Schweizer Schutz und Kontrolle. «Damit wird Lohndumping Tür und Tor geöffnet und Schweizer Arbeitsplätze werden direkt untergraben», sagt Kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss.

Die Kapers betont, dass es sich mehr als bloss um eine Zwischenlandung handle. Das Air-Baltic-Personal fliege im Auftrag der Swiss ab Zürich, inklusive Check-in, Sitzungen und Hotel-Übernachtungen in der Schweiz. Die Crews würden Air-Baltic-Uniformen tragen, jedoch im Swiss-System arbeiten. Dieses Modell sei ein Systemangriff auf den Schweizer Arbeitsmarkt. «Schweizer Arbeit wird ausgelagert, Schweizer Löhne geraten unter Druck, Schweizer Arbeitsplätze werden Schritt für Schritt ersetzt», sagt Nikolic-Fuss.

Besonders empörend sei die Darstellung des Kabinenpersonals im Urteil, wo nur von «Betreuung beim Ein- und Aussteigen» die Rede sei. «Das ist eine bewusste Herabsetzung des Berufsbilds», sagt Nikolic-Fuss. Flight Attendants seien verantwortlich für sicherheitskritische Aufgaben, von Briefings und Checks über Notfall- und Evakuationsverfahren bis hin zu medizinischer Erstversorgung.»

Sie kritisiert zudem das politische Hin und Her. Tatsächlich hatte 2022 das Zürcher Amt für Wirtschaft erklärt: «Es handelt sich um nicht gestatteten Personalverleih. Das Vertragsverhältnis ist nichtig.» Drei Jahre später sei dasselbe Modell für die Behörde «kein Problem», so Nikolic-Fuss, die selber als Flight Attendant für die Swiss arbeitet. «Das ist kein Kurswechsel, das ist ein juristisches Flip-Flop und ein Kotau vor wirtschaftlichen Interessen», kritisiert Nikolic-Fuss. Für die Gewerkschafterin ist klar: «Dieser Entscheid bedroht nicht nur die Crews von heute. Er bedroht das Fundament des Schweizer Arbeitsmarkts.»

Ob es bei diesem Entscheid bleibt, wird sich zeigen: Das Urteil kann beim Verwaltungsgericht Zürich angefochten werden.

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