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Anwalt will Teile von Crans-Montana zwangsverwalten lassen

Anwalt will Teile von Crans-Montana zwangsverwalten lassen

Einer der Anwälte der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana hat die Teil-Zwangsverwaltung dieser Walliser Gemeinde beantragt.
01.11.2026, 19:2401.11.2026, 19:24

Der Anwalt begründet dies mit finanziellen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den möglichen zivilrechtlichen Folgen des Brandes.

epa13100250 Portraits of the young victims are displayed at the entrance of the bar Le Constellation six months after a deadly fire, in Crans-Montana, Switzerland, 09 July 2026. Forty-one people, most ...
Fotos der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana bei der Bar «Le Constellation».Bild: keystone

Zudem fordert der Anwalt eine Untersuchung der Gemeindefinanzen. «Wir haben die öffentlichen Rechnungsabschlüsse als Grundlage für die Analyse herangezogen, deren Ergebnis eindeutig ist: Die Gemeinde verfügt nicht über die Mittel, um ihrer allfälligen Haftung nachzukommen».

Das sagte am Sonntag auf Anfrage Anwalt Sébastien Fanti zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit eine Meldung von «Le Matin Dimanche» und der «SonntagsZeitung».

Laut der beim Walliser Staatsrat eingereichten Beschwerde könnten sich die Gesamtkosten für die Gemeinde auf mehrere hundert Millionen Franken belaufen. Die im Gemeindehaushalt veranschlagten jährlichen Mittel in Höhe von 5 Millionen Franken reichten daher nicht aus. Der Anwalt fordert eine offizielle Untersuchung der Finanzen von Crans-Montana, verbunden mit entsprechenden Anweisungen.

Die Beschwerde enthält zudem einen Antrag auf eine teilweise Zwangsverwaltung der Exekutive, die sich auf die finanziellen und rechtlichen Folgen des Brandes beschränkt. Dem Anwalt zufolge muss schnell gehandelt werden, da das Gemeindebudget 2027 am kommenden 20. Dezember verabschiedet werden muss.

Kanton prüft Beschwerde

Von Keystone-SDA dazu befragt, teilt der Informationsdienst des Kantons Wallis mit, dass die bei ihm eingegangene Beschwerde derzeit geprüft werde. Weiter hiess es, die Gemeinden seien für ihre Finanzverwaltung verantwortlich. Wenn eine Gemeinde in ihrer Bilanz ein Defizit aufweise, müsse sie einen Finanzplan mit Sanierungsmassnahmen ausarbeiten.

Falls das finanzielle Gleichgewicht langfristig nicht gewährleistet sei, könne der Kanton eingreifen, indem er einen Beauftragten ernennt, der einen Finanzplan erstellt und Sanierungsmassnahmen vorschlägt. Das Gesetz sehe Aufsichtsmassnahmen vor, die in bestimmten Situationen bis zur Zwangsverwaltung reichen können, so der Kanton.

Diese Eingriffsbefugnisse stellten jedoch keine kantonale Bürgschaft für die Schulden der Gemeinde dar. Sollte Crans-Montana eines Tages nicht mehr in der Lage sein, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, würde der Kanton die Möglichkeiten finanzieller Hilfen prüfen, wie beispielsweise eine Bürgschaft oder ein Darlehen, hiess es weiter. (sda)

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