Im Berufungsprozess vor dem Luzerner Kantonsgericht gegen eine frühere Bordellbetreiberin hat deren Verteidiger Freisprüche von den Vorwürfen des Menschenhandels, der Zuhälterei und der Geldwäscherei gefordert. Seine Mandantin habe die Prostituierten zu nichts gezwungen.
Die aus Thailand stammende Schweizerin soll laut dem erstinstanzlichen Urteil für ihr Bordell an der Luzerner Baselstrasse aus armen Verhältnissen stammende Thailänderinnen wie Ware für ihr Etablissement bestellt und sexuell ausgebeutet haben. Dem widersprach der Verteidiger der 57 Jahre alten Beschuldigten.
Die Beweiswürdigung der ersten Instanz sei willkürlich, sagte der Verteidiger. Es sei nicht erstellt, dass alle Frauen aus ärmlichen Verhältnissen stammten. Sie seien vielmehr freiwillig in die Schweiz gekommen, weil sie viel Geld verdienen wollten. Sie seien deswegen auch bereit gewesen, sich für ein Visum zu verschulden.
Mehrere mutmassliche Opfer der Beschuldigten klagten gegen diese. Die Privatklägerinnen seien keine naiven Frauen gewesen, erklärte der Verteidiger. Sie hätten gewusst, auf was sie sich einliessen, denn sie hätten schon im Milieu gearbeitet.
Niemand haben in die Schweiz reisen müssen, niemand sei zur Prostitution gezwungen worden, sagte der Verteidiger. Die Frauen hätten im Bordell ferner genügend Geld verdient, um davon an ihre Familien in Thailand zu schicken. «Es wurde ihnen nicht alles abgenommen», sagte er.
Die Regeln, welche im Bordell galten, bezeichnete der Verteidiger als branchenüblich. Die Mindestpreise seien zum Schutz der Frauen gewesen, sagt er, und zitierte aus Befragungen von Prostituierten, welche zeigen sollen, dass die Beschuldigte eine Bordellmutter gewesen sei, die sich für die Frauen einsetzte. Es habe dort offenbar eine «angenehme Atmosphäre» geherrscht.
Die Beschuldigte war 2023 vom Kriminalgericht wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. (dab/sda)