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Gericht erlässt Drohnen-Flugverbot über Swift-Zentrum im Thurgau

Swift-Rechenzentrum in Diessenhofen TG.
Das für den Finanzverkehr wichtige Rechenzentrum liegt aus Sicherheitsgründen tief im Boden.Bild: Martin Steiger, CC BY-SA 4.0

Gericht erlässt Drohnen-Flugverbot über Swift-Zentrum im Thurgau

25.04.2025, 12:2325.04.2025, 12:41
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Das Bezirksgericht Frauenfeld hat über dem Rechenzentrum des internationalen Finanzdienstleisters Swift in Diessenhofen TG ein Drohnenverbot erlassen. Das Gelände steht seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine unter erhöhtem Schutz.

Das Drohnen-Flugverbot über der entsprechenden Adresse ausserhalb der Ortschaft Diessenhofen publizierte der Kanton Thurgau am Freitag in seinem Amtsblatt. Bereits beim Ausschluss Russlands aus dem Swift-Zahlungssystem Anfang März 2022 führte die Thurgauer Kantonspolizei in Absprache mit dem Unternehmen eine Lagebeurteilung zur Verbesserung der Sicherheit durch. Das Swift-Rechenzentrum sollte vor Sabotage-Gefahr geschützt werden.

Eines von drei Zentren weltweit

Swift steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Über diese Gesellschaft wickeln mehr als 11'000 Finanzdienstleister aus über 200 Ländern ihre Transaktionen ab.

Das Rechenzentrum in Diessenhofen ist eine von drei Hochsicherheitsanlagen, die die Organisation weltweit und redundant betreibt, um sich gegen Attacken und technische Ausfälle zu wappnen.

Das Herzstück der Anlage im Thurgau, die Räume mit den Servern, ist unterirdisch und reicht mehrere Stockwerke tief in den Boden. Das rund zehn Fussballfelder grosse Gelände ist umgeben von Stacheldraht, hohen Mauern, Zäunen und Überwachungskameras.

Drohnen-Sichtungen in Deutschland

Im März dieses Jahres wurden in Deutschland wiederholt verdächtige Drohnen über Militärstützpunkten und sogenannt kritischer Infrastruktur gesichtet. Die Zahl der landesweit gemeldeten Drohnensichtungen allein über oder im unmittelbaren Umfeld von Liegenschaften der Bundeswehr und Truppenübungsplätzen sei seit dem Start des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Anfang 2022 stark gestiegen, hiess es in Berichten.

Obwohl es mittlerweile mehrere Hunderte sogenannte relevante Sichtungen gebe, fehle es an wirklichen Ermittlungserfolgen – und auch an einer effektiven Abwehr, konstatierte die deutsche «Tagesschau».

Ob tatsächlich Russland hinter solchen Drohnenflügen steckt, sei bislang nicht bewiesen. In Sicherheitskreisen werde dies als wahrscheinlich betrachtet.

(dsc/sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tomtschi
25.04.2025 15:26registriert März 2019
Find ich noch witzig, dass Watson ein reeles Drohnenfoto nimmt, um einen Artikel über ein Drohnenverbot zu illustrieren
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Perseus
25.04.2025 15:26registriert Januar 2016
Bringt halt auch nichts wenn man die Drohnen dann nicht "abschiessen" oder abwehren darf weil die rechtliche Grundlage fehlt. Selbes in Deutschland, man weiss eigentlich das Kasernen und Militäranlagen ausspioniert werden, kann sich aber nicht dagegen wehren weil auch da die Drohnen nicht runtergeholt werden dürfen. Völlig lächerlich, die Politik ist immer noch im Winterschlaf.
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John T. Ripper
25.04.2025 15:50registriert September 2022
Aha und was, wenn dann mal erwiesenermassen russische Drohnen drüber fliegen? „Wir beobachten“, „wir können nichts tun“ …
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