Der Berner Rockerprozess geht in die nächste Runde. Das Obergericht überprüft ab Montag die Urteile gegen acht Mitglieder verfeindeter Rockerbanden, die sich 2019 eine blutige Auseinandersetzung geliefert hatten.
Der Berufungsprozess im Berner Amthaus findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Die meisten Polizeiwachen im Kanton Bern bleiben geschlossen, damit genügend Sicherheitskräfte vor Ort sein können.
Diesmal tauchten keine Rockergruppen auf. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot in der Stadt und im Amthaus präsent, wie Reporter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichteten.
Die Verhandlung vor dem Obergericht dauert von Montag bis Donnerstag. Die Urteilsverkündung ist für den 13. Februar vorgesehen.
Zum Auftakt des erstinstanzlichen Prozesses kamen im Mai 2022 rund 200 Mitglieder der verfeindeten Motorradclubs Hells Angels und Bandidos nach Bern. Vor dem Amthaus lieferten sie sich Scharmützel und warfen Steine aufeinander. Die Polizei setzte Gummischrot, Tränengas und Wasserwerfer ein, um die beiden Lager voneinander fernzuhalten.
Das Regionalgericht verhängte zum Teil hohe Strafen. Ein 37-jähriger Schweizer wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Er soll bei der Fehde 2019 in Belp mit einer durchgeladenen Pistole einem Gegner auf den Kopf geschlagen haben. Durch einen Schuss aus der Pistole wurde ein weiterer Mann verletzt.
Insgesamt wurden von den 22 Angeklagten 17 Rocker verurteilt. Viele kamen mit bedingten Freiheitsstrafen davon. Insgesamt acht Rocker zogen ihr Urteil weiter, darunter zwei Hells Angels und sechs Bandidos. Der Fall eines Bandidos aus Österreich wurde am Montag allerdings vom übrigen Verfahren abgetrennt.
Der Mann war zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und Landesverweis verurteilt worden. Nach Angaben seines Anwalts befindet er sich zurzeit wegen Suizidgefahr in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Hintergrund des Streits vom Mai 2019 war, dass die im Ausland aktiven Bandidos in der Schweiz einen Ableger gründen wollten. Das passte den Platzhirschen – den Hells Angels – nicht. Schon davor provozierten Mitglieder der Bandidos an einer Motorradausstellung im Kanton Freiburg, als sie mit dem Bandidos-Logo aufkreuzten. Zusammen mit den befreundeten Berner Broncos wollten die Hells Angels die Bandidos deshalb mit Gewalt vertreiben.
Zur Auseinandersetzung kam es in Belp, wo Bandidos-Mitglieder eine Geburtstagsparty feierten. Der Gewaltexzess mit Schlaginstrumenten, Messern und Schusswaffen forderte mehrere Schwerverletzte.
Es wurden 34 Personen angehalten und mehrere Schusswaffen sichergestellt.
Für den ersten Verhandlungstag hatte das Obergericht Zeugen und Angeklagte aufgeboten, die den Bandidos nahestehen. Am Dienstag sollen Personen aus dem Umfeld der Hells Angels folgen. Damit sollen sich die beiden Gruppen aus dem Weg gehen.
Mehrere Verteidiger beantragten, die Beschuldigten von der Urteilsverkündung am 13. Februar zu dispensieren. So lasse sich das Risiko eines gewaltsamen Aufeinandertreffens beider Lager in Bern minimieren.
Das Gericht lehnte dies ab. Wer Berufung eingelegt habe, solle auch vor Ort erfahren, was das Gericht warum entschieden habe. Das Sicherheitsdispositiv bestehe ohnehin. Zur Präsenz bei der Urteilsverkündung verpflichtet sind die fünf Beschuldigten, die in der Schweiz wohnen.
Inhaltlich waren die Befragungen am Montag wenig ergiebig. Der Bandido, der sein Urteil akzeptiert hat und als Zeuge auftrat, beantwortete praktisch alle Fragen mit dem Satz «Ich kann mich nicht erinnern». Die Richterin machte deutlich, dass sie ihm dies nicht abkaufe.
Auf ihre Bemerkung, für einen solchen Gedächtnisschwund sei er doch noch jung, sagte er: «Das ist der Haftschaden.» Der Mann sitzt zurzeit seine Freiheitsstrafe ab.
Ein weiterer Mann, der am Montag befragt wurde, hat die Verurteilung wegen Raufhandels akzeptiert, nicht aber das Strafmass. Er gab an, inzwischen nicht mehr Bandidos-Mitglied zu sein. Auch er machte keine inhaltlichen Angaben zu den Vorkommnissen von 2019 und seiner damaligen Rolle. (sda)(sda/kek)
Halbstarke gegen Halbschlaue.
Und enorme Kosten für die Steuerzahlenden.
Aber hey: Harley und Chutteli, isch voll geil! (und ja: Prostitution, Drogen- und Menschenhandel, Erpressung und noch ein paar Dinge mehr...)