Schweiz
Justiz

Baumhaus für die Tochter? Bundesgericht sagt nein

Darum verbietet das Bundesgericht einem kleinen Mädchen, ein Baumhaus zu bauen

07.08.2019, 12:0007.08.2019, 12:03
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Versteck, Baumhaus
Bild: Pixabay

Die Eltern eines Mädchens in Therwil BL sind bis vors Bundesgericht gezogen, um ihrer Tochter ein Baumhaus bauen zu können. Die Lausanner Richter haben nun aber die Sicht der kantonalen Behörden bestätigt, wonach es für das Baumhaus eine Baubewilligung braucht.

Die Eltern hatten eine Plattform von rund 2.5 auf 3 Meter auf einem Baum erstellt, als ihnen unter Strafandrohung verboten wurde, weitere Arbeiten vorzunehmen. Sie sollten entweder ein Baugesuch einreichen oder die Sache zurückbauen.

Sie taten jedoch weder das eine noch das andere, sondern beschritten den Rechtsweg und verlangten die Aufhebung des verfügten Baustopps, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Weil der Baum in einer Reservezone steht, gelten die Vorschriften für die Nichtbauzone. Damit kommen die Bestimmungen für das Bauen in der Landwirtschaftszone und die Ausnahmen für Bauten ausserhalb Bauzonen zum Zug, die im Raumplanungsgesetz festgehalten sind.

Einen Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung eines Baumhauses hat das Bundesgericht verneint, da das Haus einer «Freizeitaktivität» diene. Ob ein Baumhaus mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar ist, liess das Bundesgericht offen. Dieser Weg steht den Eltern immer noch offen. (Urteil 1C_166/2019 vom 17.07.2019) (sda)

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Das schönste Baumhaus der Welt?
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Das schönste Baumhaus der Welt?
Ein Baumhaus erster Klasse: Diesen kleinen Rückzugsort mit Ofen und einem Tischchen wie bei den «Sieben Zwergen» findest du in Japan. Er ist in einen 300 Jahre alten Campher-Baum hineingebaut. (Bild: Koji Fujii für Hiroshi Nakamura & NAP)
quelle: nacasa & partners inc.
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116 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Corahund
07.08.2019 12:41registriert März 2014
Mit was für bullshit sich das Bundesgericht beschäftigen muss; unglaublich.
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stadtzuercher
07.08.2019 12:41registriert Dezember 2014
Der Titel ist falsch. Es wurde die Baute der Eltern verboten ('Plattform von rund 2.5 auf 3 Meter'), nicht jene des 'kleinen Mädchens'. Das Mädchen wäre gar nicht fähig gewesen, dieses Baumhaus zu bauen.

Soviel zu den Facts.
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koalabear
07.08.2019 13:01registriert April 2016
1. Mit Baubewilligung wäre es kein Problem gewesen. Aus welchem Grund die Eltern dieses nicht nachträglich eingereicht haben, bleibt dahin gestellt. Ebenso weshalb sie bis vors Bundesgericht gingen.
2. Ernstgemeinte Frage an alle, die gegen die Bürokratie wettern: Wann soll die Behörde eingreifen? Sie schauen grosszügig über das Baumhaus hinweg. Der nächste baut ein Gartenhaus, mit der Begründung, dass die Gemeinde beim Nachbarn auch nicht eingegriffen hat. Und so würde es sich weiter hochschaukeln, frei nach Mani Matters Lied s Zündhölzli.
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