Staatsanwaltschaft beantragt bedingte Geldstrafen im Bondo-Prozess
Was ist passiert?
Am 23. August 2017 kam es am Piz Cengalo zu einem folgenschweren Bergsturz, bei dem drei Millionen Kubikmeter Fels abbrachen. Ein Schuttstrom bahnte sich durch das Val Bondasca bis ins Bündner Dorf Bondo. Das Dorf selbst konnte rechtzeitig evakuiert werden, doch auf einem Wanderweg kamen acht Wanderinnen und Wanderer durch die Felsmassen ums Leben.
Worum geht es in dem Prozess?
Die Staatsanwaltschaft Graubünden wirft fünf Personen in einer zwölfseitigen Anklageschrift mehrfache fahrlässige Tötung vor. Das Regionalgericht Maloja soll klären, ob die Gefahrenlage vor dem Bergsturz falsch eingeschätzt wurde. Neben der damaligen Gemeindepräsidentin und heutigen Nationalrätin Anna Giacometti sind der Naturgefahrenberater der Gemeinde, zwei Fachleute des Kantons sowie ein externer Geologe angeklagt.
Was wird den Angeklagten vorgeworfen?
Den Angeklagten wird vorgeworfen, die zunehmenden Sturzaktivitäten am Piz Cengalo in den Wochen vor dem verheerenden Erdrutsch falsch eingeschätzt zu haben. Die Fachleute hatten keine Sperrung der Wanderwege trotz deutlicher Warnzeichen in der Region empfohlen. Giacometti wäre als Leiterin des Krisenstabs für die Umsetzung solcher Massnahmen zuständig gewesen.
Die Staatsanwaltschaft listet gemäss SRF vier wesentliche Punkte auf, die die Angeklagten als Vorboten hätten berücksichtigen müssen:
- Die instabile Felsmasse habe sich schneller bewegt.
- Es sei vermehrt zu kleineren Abbrüchen gekommen.
- Am 12., 13. und 21. August habe es grössere Felsstürze gegeben.
- Der obere Teil der angerissenen Flanke sei aufgelockert gewesen.
Es sei bekannt gewesen, dass der betroffene Wanderabschnitt von einem Bergsturz überschüttet werden könnte, heisst es in der Anklageschrift weiter. «Mit grösster Wahrscheinlichkeit» hätten die Todesfälle mit einer Sperre verhindert werden können. Trotz einer anfänglichen Warnung am 10. August stuften die Verantwortlichen das Bergsturzrisiko am 14. August als tragbar ein, weshalb das Val Bondasca offen blieb.
Was sagen die Angeklagten?
Die ersten vier Angeklagten verweigern die Aussage auf sämtliche Fragen des Gerichts. Einer der Vertreter des kantonalen Amts fürs Natur und Umwelt gab eine kurze Erklärung ab, in der er betonte, er habe 2018 gegenüber der Kantonspolizei Graubünden seine Einschätzungen in einem ausführlichen Bericht als Mitautor dargelegt. Diese Aussagen seien zuverlässiger als jene, die er nun aus der Erinnerung wiedergeben könne.
Anna Giacometti hingegen nahm Stellung. Sie hielt während der Befragung daran fest, dass sie nicht in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen sei und sich auf die Einschätzungen der zuständigen Experten verlassen habe. Deshalb sei auch nicht über eine Sperrung der Wanderwege im Gebiet diskutiert worden.
Sie erklärte weiter, dass eine Sperrung theoretisch innert weniger Stunden möglich gewesen wäre. Da es aber keine entsprechenden Empfehlungen gegeben habe, sei diese nicht zur Debatte gestanden. Sie habe sich immer auf diese Empfehlungen verlassen.
Was fordert die Staatsanwaltschaft?
Der zuständige Staatsanwalt hat für die fünf Angeklagten bedingte Geldstrafen beantragt. In seinen Ausführungen zeigte er auf, weshalb ein externes Gutachten in entscheidenden Fragen zu anderen Schlüssen kommt als die Angeklagten, die wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt sind.
Auf eine schärfere Strafforderung verzichtete der Staatsanwalt unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist.
In seinen gut eine Stunde andauernden Ausführungen erklärte der Staatsanwalt, weshalb ein externer Gutachter anders als die Angeklagten klare Vorzeichen für einen bald bevorstehenden Bergsturz im August 2017, bei dem acht Menschen ums Leben kamen, ausmachte.
Eine entscheidende Frage sei dabei die Unterscheidung zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordostflanke des Piz Cengalo und jener der Nordwestflanke. Während die angeklagten Geologen und Vertreter des Kantons zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordwest- und der Nordostflanke unterschieden hätten, sieht ein externer Gutachter das anders.
So hätten Abbrüche bei der Nordwestflanke in den Tagen und Wochen vor dem grossen Bergsturz als Vorboten für ein Ereignis bei der Nordostflanke erkannt werden müssen. Die Angeklagten hätten es deshalb pflichtwidrig unterlassen, die in der Gefahrenzone befindlichen vorsorglich Wanderwege zu sperren. «Eine vorsorgliche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert», erklärte der Staatsanwalt.
Die Aussage von FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, dass man Wanderwege nicht «aus heiterem Himmel» sperren könne, konterte der Staatsanwalt mit der Aussage, dass der Himmel eben nicht mehr so heiter gewesen sei und sich die Gefahrenlage in den Wochen vor dem Grossereignis verschärft habe. Denn auch bei der Nordostflanke hätten sich Abstürze im August 2017 deutlich gehäuft. Dies würden entsprechende Sturzprotokolle eines SAC-Hüttenwartes zeigen.
Er gab allerdings ebenfalls zu Protokoll, dass der Hüttenwart im August 2017 auch noch einmal speziell darauf hingewiesen worden sei, sämtliche Ereignisse zu protokollieren, sodass unklar sei, ob die Häufung der gemeldeten Ereignisse auch darauf zurückzuführen sei.
Was sagen die Anwälte?
Der Anwalt der acht Opfer hat von vermeidbaren Todesfällen gesprochen. Ein erstes Verteidigungsplädoyer stellt indes die Wissenschaftlichkeit sowie die Richtigkeit eines belastenden Gutachtens infrage. Der Anwalt stützt sich bei seiner Schlussfolgerung auch auf ein externes Gutachten, welches zum Fazit kommt, dass es mehrere Anzeichen für einen bevorstehenden Bergsturz gegeben habe.
In der Folge hatte der Anwalt des beschuldigten Geologen das Wort. Dieser stellte insbesondere das externe Gutachten in Frage und sprach diesem in verschiedenen Punkten die Wissenschaftlichkeit ab. Ausserdem mache der Gutachter in verschiedenen zentralen Punkten subjektive Annahmen.
Während die Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt sich auf das externe Gutachten stützen, welches besagt, dass die Bergstürze in der Nordwest-Flanke ein klares Warnsignal für drohende Bergstürze der Nordost-Flanke gewesen seien, bestreitet der Anwalt des Geologen dies.
Warum ist der Prozess so aussergewöhnlich?
Ein Strafverfahren gegen kommunale oder kantonale Behörden im Zusammenhang mit Naturereignissen ist in der Schweiz selten. «Es gibt nur wenige tödliche Unfälle im Zusammenhang mit Naturgefahren, bei denen die Gerichte eine strafrechtliche Verantwortung bejaht haben», sagt die auf Bergunfälle spezialisierte Anwältin Rahel Müller der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der letzte vergleichbare Prozess fand 2003 im Fall der Taubenlochschlucht statt. 1998 wurden vier Kinder, die auf einem Wanderweg durch die Schlucht bei Biel unterwegs waren, von einem Steinschlag erfasst. Ein 8-jähriger Junge kam dabei ums Leben, drei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Damals wurde der Präsident des zuständigen Vereins, der im Auftrag der Gemeinde für die Wanderwege zuständig war, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Warum kommt es jetzt zum Prozess?
Auch der juristische Weg zum Prozess des Verfahrens macht das Verfahren von Bondo für Anwältin Rahel Müller einzigartig. 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil der Bergsturz nicht vorhersehbar gewesen sei. Diese Einschätzung teilte ein Jahr später auch das damalige Kantonsgericht und wies die Beschwerde der Angehörigen der Opfer ab.
Diese zogen den Fall daraufhin weiter ans Bundesgericht. Es kam zum Schluss, dass die Erkenntnisse im Gutachten der kantonalen Fachleute nicht ausreichten, um das Verfahren definitiv abzuschliessen. 2021 wurde der Fall deshalb wieder aufgenommen.
Während drei Tagen muss das Gericht klären, inwiefern das Unglück vorhersehbar war. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.
(hkl, mit Material von Keystone-SDA)
