«Sie lügt», sagte der heute 44-jährige Mann am Freitag im Gerichtssaal. «Warum sollte sie lügen?», fragte Gerichtspräsident Roland Strauss. «Das weiss ich nicht, ich habe es auch nicht verstanden», war die Antwort.
Im Sommer 2016 arbeitete der Mann für ein Reinigungsunternehmen, wegen einer Ferienabwesenheit war er damals bereits seit mehreren Tagen mit einer 20-jährigen Aushilfe unterwegs. Die junge Frau wollte sich während der Sommerferien etwas dazuverdienen. An einem Tag im August 2016 lud der Mann die Frau zur Mittagspause in eine Wohnung im Kannenfeldquartier ein, es blieb aber gestern unklar, ob es die eigene Wohnung oder die seines Bruders war.
Als die Frau sich auf dem Sofa hinlegte, witterte er seine Chance: Mehrere Minuten lang bedrängte und betatschte er sie, bis er schliesslich aufgab. Bei der späteren Rauchpause in der Küche versuchte er es allerdings noch einige Male. Die Frau bestätigte gestern die Vorwürfe vor Gericht. Weil sie keine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten wünschte, musste der Mann während ihrer Aussage in einem Nebenraum Platz nehmen.
Flucht war keine Option: Die Wohnung sei abgeschlossen gewesen, und ausserdem habe sie am Nachmittag noch weitere Putzaufträge zusammen mit ihm ausführen müssen. Doch auch der Nachmittag wurde nicht besser: Offenbar musste der Mann die junge Frau hochheben, damit sie gewisse Fenster in einem Treppenhaus in Muttenz überhaupt putzen konnte. Der Mann nutzte die Gelegenheit für weitere sexuelle Übergriffe. Die Frau ging danach nicht mehr arbeiten, zwei Tage später erstattete sie Anzeige.
Staatsanwältin Alexandra Frank hatte dem Mann nebst sexueller Nötigung auch eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten. Einzelrichter Roland Strauss betonte aber, eine versuchte Vergewaltigung sei in diesem Fall nicht nachgewiesen.
Die Aussagen der Frau zu den geschilderten Übergriffen seien allerdings glaubhaft, er verurteilte den 44-Jährigen für die Taten in der Wohnung wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Übergriffe am Nachmittag beim Hochheben wertete er als sexuelle Belästigung, dazu sprach er eine Busse von 800 Franken. Der Mann muss auch Verfahrenskosten von rund 5000 Franken übernehmen.
Als sein Arbeitskollege aus den Ferien zurück war, soll der 44-Jährige ihm stolz von den Nötigungen berichtet haben. Als der Kollege andeutete, er werde das den Behörden mitteilen, soll der 44-Jährige mit Todesdrohungen reagiert haben. Hier kam das Gericht zu einem Freispruch: Die Männer hätten schon früher massiv Streit miteinander gehabt. Der Kollege habe vermutlich von der Geschichte anderweitig erfahren, zumal die Mutter der 20-Jährigen nach der Anzeige auch die Belegschaft informiert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (bzbasel.ch)
Hoffe sie inspiriert weitere Frauen Fehlverhalten von Männern anzuzeigen.