Zusammengeschlagen, überfahren, mit heissem Wasser verbrüht und schliesslich ertränkt: Ein 50-jähriger Schweizer ist angeklagt, weil er seine Frau zuerst derart zugerichtet haben soll, dass sie gehbehindert blieb, und dann ertränkt haben soll. Am 13. Oktober muss er sich dafür vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten.
Erst die Versicherung wurde misstrauisch. Der Mann hatte nach dem Tod der Ehefrau im Jahr 2014 umgehend die Lebensversicherungssumme von 500'000 Franken eingefordert. Die Versicherung gab ein Gutachten in Auftrag und brachte so die mutmassliche Gewalttat ans Licht.
Die Experten kamen zum Schluss, dass es beim Ertrinkungstod in der Badewanne Fremdeinwirkung gegeben haben müsse. Daraufhin wurde auch ein früherer Vorfall nochmals durchleuchtet: Die Frau war zwei Jahre zuvor schwer verletzt in Mallorca aufgefunden worden, in der Einfahrt der Finca, in der das Paar Ferien verbrachte.
In keinem der beiden Fälle waren die Behörden von einem Verbrechen ausgegangen. Sie hatten sich auf die Angaben des Ehemanns gestützt. Beim ersten Vorfall auf Mallorca wurde angenommen, die Frau habe sich in suizidaler Absicht aus einem Fenster gestürzt. Beim Tod in der Wanne gingen die Experten von einem Unfall aus.
Nun muss sich der 50-Jährige aber wegen versuchten Mordes und vollendeten Mordes vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Auslöser für die Ermordung der Ehefrau war gemäss Anklage, dass sie sich von ihm trennen und den gemeinsamen Sohn mitnehmen wollte.
In der Nacht auf den 18. Dezember 2012, so steht es in der Anklageschrift, schlug der Mann seine Ehefrau in den Ferien auf Mallorca derart zusammen, dass sie verschiedene Knochenbrüche und andere Verletzungen im Gesicht erlitt.
Als die Frau kurz darauf vor dem Haus stand, fuhr er ihr mit dem Mietwagen gegen die Knie. Beide Kniescheiben und die Oberschenkel brachen. Die Schwerverletzte liess er liegen.
Im oberen Stock öffnete er dann ein direkt über ihr liegendes Fenster und verliess mit dem gemeinsamen Kleinkind das Haus. So habe er vortäuschen wollen, dass sie selbst gesprungen oder aus dem Fenster gestürzt sei. Erst zwei Stunden später rief er die Ambulanz - in der Hoffnung, dass die Frau bereits an Unterkühlung gestorben sei.
Doch die Frau überlebte, blieb aber schwer gehbehindert. Rund ein Jahr später wurde das Paar geschieden. Im Februar 2014 konnte die Frau die Klinik verlassen und in eine kleine Wohnung einziehen. Für ihre Betreuung suchte sie sich ausgerechnet ihren Ex-Mann aus, der ihr die Verletzungen zugefügt haben soll.
Es dauerte nur zwei Monate, da soll er sie mit heissem Wasser an Rücken und Gesäss verbrüht haben. Anschliessend brachte er sie ins Badezimmer, wo er sie im Lavabo oder direkt in der Badewanne ertränkte. Die Leiche liess er in der Wanne. Er füllte heisses Wasser ein, damit es so aussah, als ob die Frau in die Wanne gestürzt und ertrunken sei. Der Mann streitet alle Vorwürfe ab.
Der Staatsanwalt beantragt eine Verurteilung wegen des versuchten Mordes auf Mallorca und des vollendeten Mordes in der Schweiz. Seinen Strafantrag gibt er erst in der Verhandlung bekannt. Der Prozess am Bezirksgericht Meilen wird sieben Tage dauern. (sda)