Die tödlichen Messerstiche, die ein Serbe einem Schwarzafrikaner im November 2017 in einer Luzerner Bar zufügte, waren eine übertriebene Notwehrhandlung. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gelangt. Es hat die Beschwerde des Serben abgewiesen.
Der vom Kantonsgericht Luzern zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 14 Tagen verurteilte Serbe half am Tatabend der Angestellten bei der Schliessung der Bar. Er reichte den noch anwesenden Gästen Plastikbecher, damit sie ihre Getränke umfüllen und mitnehmen konnten.
Das spätere Opfer sass mit einem Kollegen an der Theke und störte sich an der Art und Weise, wie er zum Verlassen der Bar aufgefordert wurde. Es kam zu Handgreiflichkeiten und der Verurteilte kam der Aufforderung des Opfers nach, sich einem Kampf zu stellen. Das Geschehen verlegte sich auf die Tanzfläche, wo die beiden Männer sich in Kampfstellung gegenüberstellten.
Der Serbe zog in diesem Moment ein Survival-Messer mit einer 12 Zentimeter langen Klinge aus seiner Jacke und stach damit mit grosser Wucht von oben nach unten auf das Opfer ein. Der Mann verletzte den Schwarzafrikaner unter anderem an einer Arterie und Vene, so dass dieser noch vor Ort verstarb.
Das Bundesgericht stützt die Sicht des Kantonsgerichts, wonach der Beschwerdeführer übertrieben gehandelt habe und somit ein Notwehrexzess vorliege. Der ausgebildete Personenschützer habe Kampf- und Wurftechniken gelernt. Als Türsteher habe er sich zudem nicht in einer zuvor nie erlebten Situation befunden, der er aussichtslos gegenübergestanden sei. (Urteil 6B_960/2021 vom 26.1.2022) (aeg/sda)
Abgesehen davon: Wo bitte ist hier die Notwehr, wenn er sich freiwillig einem Kampf stelle und das Gegenüber dann mit einem Messer angreift? Interessante Auslegung.