In der Justiz- und Strafvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg AG ist der verurteilte Mörder des 16-jährigen Au-pair-Mädchens Lucie am Donnerstagmorgen tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Die Behörden gehen aufgrund der Umstände von einem Suizid aus. Der Mord geschah 2009.
Die Staatsanwaltschaft untersucht den Todesfall. Das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass es sich beim Toten um den 40-jährigen Schweizer handle. Verschiedene Online-Medien hatten zuvor berichtet, beim Toten handle es sich um diesen Mann.
Klarheit über die Todesursache soll eine Untersuchung der Rechtsmedizin bringen, wie das DVI festhielt. Vollzugsangestellte hätten den Todesfall am Donnerstagmorgen bei der Zellenöffnung festgestellt.
Es habe im Vorfeld gemäss ersten Abklärungen keine Anzeichen einer Suizidalität gegeben. Der verstorbene Mann habe sich seit einigen Jahren im Strafvollzug befunden. Der letzte Todesfall im Normalvollzug der Strafanstalt der JVA Lenzburg ereignete sich gemäss Behördenangaben im Jahr 2016, der letzte Suizid im Jahr 2012.
Daniel H. hatte 2009 das 16-jährige Au-Pair Lucie Trezzini aus Freiburg in Rieden bei Baden ermordet. Unter dem Vorwand eines Model-Jobs lockte der damalige 25-jährige, arbeitslose und drogenabhängige Koch sie am 4. März 2009 in seine Wohnung. Dort erschlug er sie mit einer Hantelstange und schnitt ihr mit einem Messer mehrmals die Kehle durch. Nachdem die Polizei ihn vier Tage später zur Verhaftung ausgeschrieben hatte, stellte er sich am folgenden Tag bei der Stadtpolizei Zürich.
Spätere Ermittlungen ergaben, dass Daniel H. vor der Bluttat mindestens 110 junge Frauen angesprochen hatte, wobei er stets vorgab, ein Model-Scout zu sein.
Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Schweizer im Februar 2012 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete seine ordentliche Verwahrung an. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und der Angehörigen sprach das Obergericht im Oktober 2012 eine lebenslange Verwahrung aus.
Ende 2013 hob das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung des Mörders auf. Laut den Richtern in Lausanne darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebzeit als unbehandelbar erachtet wird.
Im August 2017 hatte der Kanton Aargau Behördenfehler im Mordfall anerkannt. Es hätten beim Umgang mit gefährlichen Tätern organisatorische Mängel im Straf- und Massnahmenvollzug gegeben, hiess es.
Der Mörder des Mädchens war im Kanton Aargau im Jahr 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden. Er hatte im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt. Sein Gefährdungspotential wurde von den Behörden jedoch nicht richtig erkannt.
Der Kanton einigte sich mit den Eltern von Lucie aussergerichtlich auf eine finanzielle Entschädigung. Die Eltern hatten jahrelang auf dem Rechtsweg gegen die Aargauer Behörden gekämpft. Das Bundesgericht hatte 2014 ihre Beschwerde abgewiesen.
Damit wurde das Strafverfahren gegen drei Mitarbeiter des Kantons Aargau eingestellt. Der Vater von Lucie hatte Ende 2009 eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. (saw/sda)