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Bundesstrafgericht verurteilt Zürcher «IS»-Unterstützer zu bedingter Haftstrafe

Bundesstrafgericht verurteilt Zürcher «IS»-Unterstützer zu bedingter Haftstrafe

15.07.2016, 14:4415.07.2016, 19:51
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GERICHTSZEICHNUNG - Der Angeklagte waehrend der Verhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona, am Donnerstag, 14. Juli 2016. Ein 26-jaehriger Mann aus Embrach (ZH), der die Terrormiliz Islamischer S ...
Der 26-Jährige am 14. Juli 2016 vor Gericht.
Bild: KEYSTONE

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen «IS»-Unterstützer am Freitag zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Richter folgten damit grösstenteils den Forderungen der Bundesanwaltschaft für den im April 2015 am Flughafen Zürich-Kloten festgenommenen 26-Jährigen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte in der Hauptverhandlung eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren beantragt – die Bundesstrafrichter blieben nun leicht unter dieser Forderung. Sie hielten eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei gleicher Probezeit für angemessen.

«Keine Zweifel»

Es bestünden «keine Zweifel, dass der Beschuldigte nicht humanitärer Helfer werden wollte, sondern Kämpfer», sagte der Richter in seinem Urteil. Er habe sich während acht Monaten über den bewaffneten Kampf und den Dschihad informiert.

Der 26-Jährige aus Embrach habe den Tod im sogenannten «Heiligen Krieg» in Kauf genommen. Er habe gewusst, welche Mittel die Terrormiliz «Islamischer Staat» («IS») zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzte, so der Richter.

Der Angeklagte, links, und sein Verteidiger, Anwalt Daniel Weber, verlassen das Bundesstrafgericht zur Verhandlungspause, in Bellinzona, am Donnerstag, 14. Juli 2016. Ein 26-jaehriger Mann aus Embrach ...
Der Verurteilte mit seinem Anwalt Daniel Weber (rechts).
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Der schweizerisch-libanesische Doppelbürger wurde im April 2015 festgenommen, als er von Zürich-Kloten nach Istanbul reisen wollte – «mit dem Ziel, sich dem ‹IS› anzuschliessen und als Märtyrer zu sterben», wie es von Seiten der Bundesanwaltschaft hiess.

Dem jungen Vater wurde ebenfalls vorgeworfen, vor dem geplanten Flug in die Türkei Bilder über einen Messaging-Dienst verbreitet zu haben, welche die «grausame Gewalttätigkeit» gegen einen Menschen eindringlich darstellen. Diesen Vorwurf sahen die Richter jedoch nicht bestätigt: Es könne ihm in diesem Bereich kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb er freizusprechen sei.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Prozess in der Hauptverhandlung als «Präzedenzfall» für den strafrechtlichen Umgang der Schweiz mit Dschihad-Reisenden bezeichnet.

Im März 2016 hatte das Bundesstrafgericht drei Iraker zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie direkte Verbindungen zu mutmasslichen Mitgliedern der Terrormiliz «Islamischer Staat» unterhielten. (sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DerGrund
15.07.2016 14:51registriert November 2015
Bin ich der Einzige der dieses Urteil etwas befremdlich findet? Ich hoffe, dass er wenigstens überwacht und vor allem "entgehirnwaschen" wird, sodass für die Allgemeinheit keine Gefahr von ihm ausgeht. Sonst kann man dieses Urteil schon beinahe als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sehen.
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Darkside
15.07.2016 17:46registriert April 2014
Die Nachbarn im Osten schmeissen solche Typen für 30 Jahre in den Knast. Just sayin...
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Joe Dirt
15.07.2016 16:11registriert Februar 2014
...Echt jetzt?! Alter Schwede...
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