Beschuldigter im Brandfall Thusis aus der U-Haft entlassen
Die Freilassung erfolgte bereits am 6. Oktober. Ursprünglich war Ende August gegen die Person eine dreimonatige Untersuchungshaft angeordnet worden.
Eine Untersuchungshaft ist nur zulässig, solange gesetzliche Haftgründe wie insbesondere Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr vorliegen. Fällt ein solcher Haftgrund weg, ist die betroffene Person aus der Haft zu entlassen. «Vorliegend ist der Haftgrund der Kollusionsgefahr aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungshandlungen weggefallen», schreibt die Staatsanwaltschaft Graubünden. Von einer Flucht des Beschuldigten sei aufgrund der konkreten Umstände nicht auszugehen.
Die Entlassung aus der Untersuchungshaft bedeute aber nicht, dass kein Tatverdacht mehr bestehe. «Gegen die betreffende Person wird nach wie vor eine Strafuntersuchung geführt», hält die Staatsanwaltschaft fest.
Beim Brand in Thusis GR am 21. August kamen vier Menschen ums Leben. Ausserdem wurden sechs Personen verletzt.
Das Feuer war gemäss Angaben der Kantonspolizei Graubünden kurz nach Mitternacht im zweiten Stock des Gebäudes ausgebrochen. 14 Personen konnten sich – teilweise mit Verletzungen – in Sicherheit bringen.
Im Erdgeschoss des vom Brand betroffenen Hauses befand sich ein Restaurant, in den drei darüber liegenden Stockwerken kleine Studios. (sda)
