Schweiz
Justiz

78-Jähriger wegen Mordes an betagter Frau vor Zürcher Obergericht

Angebliche Sadomaso-Affäre mit 87-jährigem Opfer – 78-Jähriger wegen Mordes vor Gericht

09.05.2022, 11:2909.05.2022, 11:29
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Vor dem Zürcher Obergericht steht am heutigen Montag ein 78-jähriger Mann, der in erster Instanz wegen Mordes an einer 87-jährigen Frau verurteilt worden ist. Erst 2016 kamen die Ermittler aufgrund einer neuen DNA-Spur auf den mutmasslichen Täter von Juli 1997.

"Ein exemplarischer Fall von exzessiver Gewalt nach Fussballspielen": Das Zürcher Obergericht schickt einen 23-jährigen Lehrling 7 Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)
Der Prozess findet im Zürcher Obergericht statt.Bild: KEYSTONE

Nach dem Tötungsdelikt waren zwar DNA-Spuren sichergestellt worden, sie stimmten aber mit keiner gespeicherten Spur überein - die Ermittler konnten also keinen Verdächtigen identifizieren. Erst 2016, nach einem Bijouterie-Überfall in Thun BE, bei dem der mutmassliche Täter bekannt war, ergab sich ein Treffer mit jener unbekannten Spur. Der heute 78-Jährige wurde in Spanien verhaftet.

Im November 2021, 24 Jahre nach der Tat, verurteilte ihn das Bezirksgericht Meilen ZH wegen Mordes zu 13 Jahren Freiheitsentzug, als Zusatzstrafe zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe, die er wegen des Bijouterie-Überfalls kassiert hatte.

Die Meilemer Richter zweifelten nicht daran, dass der zur Tatzeit 54-jährige Italiener am 4. Juli 1997 in eine Villa in Küsnacht an der Zürcher Goldküste einbrach. Als er von der fast 87-jährigen Hausbesitzerin überrascht wurde, misshandelte und fesselte er sie. Dann liess er sie schwer verletzt liegen. Sie starb qualvoll.

DNA an Fesselungsmaterial

Die DNA-Spuren, die nach der Entdeckung der Leiche gesichert worden waren, hatten die Ermittler namentlich am Fesselungsmaterial, einer Schere und an einem Kleiderärmel des Opfers gefunden. Der Beschuldigte erklärte dies damit, dass er eine Sado-Maso-Affäre mit der betagten Frau gepflegt habe und dafür grosszügig bezahlt worden sei. Er wies jeglichen Tötungsvorwurf zurück.

Das Gericht wertete diese «hanebüchene Geschichte» als unglaubhaft. Es verurteilte den Mann wegen Mordes. Mit seinem Strafmass gingen die Richter über den Antrag des Staatsanwalts hinaus - dieser hatte elf Jahre gefordert. Die Verteidigerin hatte für einen vollumfänglichen Freispruch plädiert und das Urteil unverzüglich angefochten.

(saw/sda)

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