Schweiz
Justiz

Prozess um verletzte Eiskunstläuferin in Lausanne: Urteil gefällt

Les avocats de Olga et Sergii Sevastianov (pas sur la photo), Elza Reymond, gauche et Julien Gafner, droite, sortent du Tribunal apres la lecture du jugement concernant la patineuse Russe Olga Sevasti ...
Die Verteidigerin und der Verteidiger der Eiskunstläuferin und ihrem Ehemann verlassen nach dem Urteilsspruch das Gericht in Lausanne. Bild: keystone

Prozess um verletzte Eiskunstläuferin in Lausanne: Zwei Techniker verurteilt

07.09.2026, 19:0807.09.2026, 19:08

Ein Gericht in Lausanne hat zwei Techniker nach einem schweren Sturz einer Eiskunstläuferin bei den Jugend-Winterspielen 2020 verurteilt. Sie erhielten bedingte Geldstrafen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, wie die Gerichtspräsidentin am Montag erklärte.

Die damals 35-jährige Russin hing bei einer Probe zur Eröffnungsfeier der Olympischen Jugendspiele in Lausanne an einem Reifen und stürzte wegen eines falsch aufgewickelten Stahlseils aus etwa fünf Metern auf den Boden der Vaudoise Arena.

Sie erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem an einer Hand und im Gesicht. Ihre berufliche Tätigkeit konnte sie nie mehr aufnehmen.

Fahrlässige schwere Körperverletzung

Nun wurden die beiden Techniker wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, erklärte die Vorsitzende des Lausanner Gerichts am Montag. Nach Ansicht der Richterin haben sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Sie erhielten eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken auf Bewährung mit einer Frist von zwei Jahren.

Der Ehemann der verunfallten Akrobatin, der als ihr Assistent tätig war, wurde hingegen freigesprochen. Dasselbe gilt für zwei weitere Techniker des auf Bühnentechnik spezialisierten Deutschschweizer Unternehmens. (sda)

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