22-Jähriger soll Velofahrerin mit Auto getötet haben – das sagt er vor Gericht
Der Schweizer wurde noch am Tatort festgenommen und gestand die Tat. Er befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Die Anträge der Parteien werden an der Hauptverhandlung bekanntgegeben.
Wie die Staatsanwältin in der Anklageschrift schreibt, war der Beschuldigte in der Nacht zum Samstag, 8. April 2023, mit einem Lieferwagen auf dem Heimweg. Dabei sei dem damals 19-Jährigen der Gedanke gekommen, wie es wohl sei, «jemandem das Leben zu nehmen». Kurz darauf habe er eine Velofahrerin erblickt und sei ihr nachgefahren.
Die ihm unbekannte 17-Jährige war auf dem Weg zu ihren Grosseltern. Sie war schon beinahe an ihrem Ziel angelangt, als er sie von hinten rammte. Sie stürzte, stand aber unverletzt wieder auf.
Danach hat der Beschuldigte die junge Frau in einem eigentlichen Gewaltexzess mutmasslich mehrfach überfahren, geschlagen und gewürgt, sodass die zwischenzeitlich alarmierte Polizei bei ihrem Eintreffen den Tod des Opfers feststellen musste.
Das sagt der Beschuldigte vor Gericht
Bei Fragen zur Tat und zum gesamten Tatabend und auch zu weiteren Anklagepunkten machte der heute 22-Jährige Schweizer von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Recht ausführlich äusserte er sich dagegen zu Fragen bezüglich seiner Person.
Er berichtete unter anderem von seinen «dunklen Gedanken», die immer wieder kämen. Es falle ihm auch schwer zu verstehen, dass er manchmal bösartige Dinge tue, unter denen andere zu leiden hätten.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Poeschwies. Es tue gut, diese Dinge in der Therapie zu besprechen. Weg seien die dunklen Gewaltfantasien aber nicht, erst kürzlich seien sie wieder gekommen.
Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, was für ein Mensch er sei, antwortete der junge Mann, eigentlich sei er hilfsbereit. Aber angesichts der Tat, um die es gehe, sehe er sich eher als das Monster, als das die Öffentlichkeit ihn sehe.
Das sagt die psychiatrische Gutachterin
Wie die psychiatrische Gutachterin ausführte, hat sie bei dem jungen Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und Borderline-Aspekten festgestellt. In seinen Aussagen sei der Beschuldigte vage geblieben. Teils sei nicht klar geworden, ob er etwas selbst erlebt oder es einfach erzählt hätte.
Auch habe er Stimmen geltend gemacht, was auf eine Schizophrenie hindeute, aber nicht übereinstimme mit dem Gesamteindruck, den sie von dem Probanden gehabt habe. Im Nachhinein, nachdem sich ein früherer Zellengenosse, dem er von der Tat erzählt hatte, an die Behörden wandte, hat sich dieser Eindruck laut der Gutachterin bestätigt: Es gab keine solchen Stimmen.
Zwar hatte der Beschuldigte am Tatabend Drogen konsumiert. Sein geplantes, gezieltes Vorgehen zeige aber, dass diese seine Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt hätten.
Das Machterleben, die Dominanz einer jungen Frau gegenüber seien für ihn möglicherweise reizvoll gewesen, sagte die Gutachterin. Laut dem jüngsten Bericht seiner Therapeuten hat er sich bis heute nicht wirklich mit seinem Tatverhalten auseinandergesetzt. Dies wäre aber nötig, um eine höhere Sicherheit erreichen zu können.
Grundsätzlich sei eine Störung, wie der Beschuldigte sie aufweise, behandelbar, sagte die Expertin. Da es bei ihm viele Leerstellen und Unklarheiten gebe, könne man nicht sagen, wie sich der junge Mann entwickle. Es sei dem Beschuldigten gelungen, mehrere Fachpersonen zu täuschen. «Eine Behandlung wird sicher sehr schwierig und sehr langwierig.» (sda)
