Ein heute 29-jähriger Mann erstach Anfang 2019 in Aarau mit einem Klappmesser eine 66-jährige Frau brutal. Das Bezirksgericht Aarau hat den an paranoider Schizophrenie erkrankten Kroaten als schuldunfähig befunden. Es ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Das Bezirksgericht stützte sich bei seinem Urteil am Mittwochabend auf ein psychiatrisches Gutachten. Dieses diagnostizierte beim in der Schweiz geborenen Kroaten eine paranoide Schizophrenie und einen schädlichen Gebrauch von Alkohol und Kokain.
Aus forensisch-psychiatrischer Sicht sei zum Zeitpunkt der Tat die Einsichtsfähigkeit des Mannes aufgehoben gewesen, sagte die Gutachterin vor dem Bezirksgericht. Er habe Stimmen gehört und im Wahn gehandelt. Er spiele sein psychotisches Verhalten nicht vor.
Ohne Behandlung bestehe ein hohes Risiko, dass er erneut Gewaltstraftaten begehen könne. Er müsse in einer geschlossenen Klinik mit Medikamenten behandelt und therapiert werden. Der geständige Mann befindet sich seit seiner Verhaftung im Februar 2019 im Zentralgefängis in Lenzburg.
Für die Angehörigen sei es ein schwieriger Schritt, die Schuldunfähigkeit zu akzeptieren, sagte der Gerichtspräsident in der Begründung des Urteils: «Wir können Ihnen so oder so nicht gerecht werden.» Die Glaubwürdigkeit des Gutachtens lasse sich jedoch nicht erschüttern.
Es mache keinen Sinn, was er getan habe, sagte der grossgewachsene Mann mit jugendlichem Gesicht bei der Befragung vor Gericht etwas stockend. Seit er im Gefängnis jeden Tag fünf Tabletten einnehme, gehe es ihm besser. Er mache gerne eine Therapie. «Ich will mich bei der Familie gerne entschuldigen, dass es so weit gekommen ist», sagte er im Schlusswort.
Bei der Verhandlung wurde auch bekannt, dass der Mann zwei Jahre vor der Tat für insgesamt zwei Monate wegen seiner Kokainsucht in stationärer Behandlung gewesen war. Dabei wurden zwar Auffälligkeiten in seinem Verhalten festgestellt, jedoch nicht weiter verfolgt.
Die Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger stellten sich hinter das psychiatrische Gutachten und sprachen sich für eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung aus. Die Staatsanwältin forderte eine Landesverweisung von 15 Jahren; der Verteidiger war dagegen.
Eine Mehrheit des fünfköpfigen Bezirksgerichts lehnte einen - bei Schuldunfähigkeit rechtlich möglichen - Landesverweis ab. Der Täter sei hier geboren, sagte der Gerichtspräsident. Er komme erst auf freien Fuss, wenn ein Fachgremium befinde, die Therapie sei erfolgreich und es bestehe keine Rückfallgefahr mehr.
Der Anwalt der Familie zweifelte das Gutachten an und verlangte ein zweites Gutachten. Der Mann sei nicht schuldunfähig und solle wegen Mordes verurteilt werden. Die beiden Söhne und der Ehemann, der bereits längere Zeit getrennt vom Opfer gelebt hatte, äusserten sich ebenfalls vor Gericht.
Die Tat hinterlasse «bittere, bittere Spuren», sagte der Ex-Ehemann. Ein Sohn forderte, ein solcher Täter dürfe nie mehr frei kommen. Es gebe viel Wut, Verbitterung und Hass.
Der Kroate hatte die 66-jährige Schweizerin am frühen Abend des 17. Januar 2019 mit einem frisch geschliffenen Klappmesser brutal erstochen. Mehr als 51 Mal stach er auf den Oberkörper sowie weitere Male auf Beine und Arme des Opfers ein, wie beim Prozess bekannt wurde.
Die allein lebende Frau schleppte sich vor die Türe und rief um Hilfe. Nachbarn fanden die Schwerverletzte blutüberströmt. Das Opfer erlag wenig später im Spital an den schweren Verletzungen.
Knapp einen Monat nach der Bluttat wurde der in der Region wohnhafte Mann festgenommen. Er bestritt die Tat zunächst. Der Mann hatte die Frau getötet, weil er nur noch einen Monat in einem Zimmer im Kanton Luzern hatte wohnen können, wie es in der Anklageschrift heisst. Er hatte vor, nach dem Tod der Frau deren Wohnung zu beziehen. Er hatte 2015 als Sanitär in dieser Wohnung gearbeitet und wusste, dass die Frau allein lebte. (sda)