Das Waadtländer Kantonsgericht hat die fünfjährige Gefängnisstrafe für einen Vergewaltiger bestätigt. Der 39-jährige Portugiese muss fünf Jahre ins Gefängnis, weil er sich im Januar 2019 nach einem Partyabend mit reichlich Alkohol an einer Frau vergangen hatte.
Zudem wird der Familienvater nach Ablauf der Gefängnisstrafe zehn Jahre des Landes verwiesen. Der Elektriker, der seit Dienstag vor Gericht stand, wurde wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung schuldig gesprochen.
Nach Angaben seiner Verteidiger will der Mann das zweitinstanzliche Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Er streitet die Vorwürfe ab und behauptet, mit der 40-jährigen Frau aus Nyon eine «einvernehmliche, intensive und animalische Beziehung» gehabt zu haben. Seine Anwälte reden von zahlreichen Widersprüchen in diesem Fall. Das Urteil sei deswegen untragbar.
Die Anwältin des Opfers hingegen zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. «Dieses schreckliche Verbrechen hat tiefe Narben hinterlassen. Meine Klientin fühlt sich in der Stadt Nyon, wo sie aufgewachsen ist und noch immer lebt, nicht mehr sicher. Von nun an kann sie loslassen und ihr Leben neu aufbauen», sagte die Anwältin. Nach deren Angaben leidet das Opfer seit der Tatnacht an posttraumatischem Stress. (aeg/sda)