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Ex-Raiffeisen Chef Pierin Vincenz steht erst im kommenden Jahr vor Gericht

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz erscheint mit Anwalt Lorenz Erni zum Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Dienstag, 22. Maerz 2022, in Zuerich. Die Staatsa ...
Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz.Bild: keystone

Pierin Vincenz steht erst im kommenden Jahr vor Zürcher Obergericht

04.06.2025, 10:2804.06.2025, 11:22
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Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wird sich erst ist kommenden Jahr vor dem Zürcher Obergericht verantworten müssen. Verhandlungsbeginn ist am 10. August 2026.

Der Fall sei von ausserordentlicher Dimension, begründete das Obergericht am Mittwoch die lange Vorlaufzeit. Die Vorbereitung nehme wegen der Komplexität deshalb einige Zeit in Anspruch.

Grund für die lange Vorlaufzeit für den Obergerichtsprozess sei die Komplexität. Die Akten im Fall Vincenz hätten ausserordentliche Dimensionen angenommen, teilte das Obergericht am Mittwoch mit. Das mache die Vorbereitung sehr aufwändig. Alleine das begründete Urteil der Vorinstanz bringt es auf rund 1200 Seiten.

Die Verhandlung gegen Vincenz und weitere Beschuldigte wird voraussichtlich bis am 21. August 2026 dauern. Sollten diese Tage nicht reichen, wird die Verhandlung bis in den September hinein geführt. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist noch offen.

Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen. Weil dieses wohl ohnehin noch ans Bundesgericht weitergezogen wird, dauert es bis zu einem rechtskräftigen Urteil voraussichtlich noch etwa zwei Jahre. Bis dahin lebt der tief gefallene Banker Vincenz auf freiem Fuss.

Anklage zu detailliert

Ursprünglich wollte das Obergericht den Berufungsprozess gar nicht durchführen. Es kritisierte die Anklageschrift als viel zu lang und zu detailliert. Dies mache eine Verteidigung fast unmöglich.

Zudem sei das «Recht auf Übersetzung» bei einem französischsprachigen Mit-Beschuldigten verletzt worden, weil die Anklage auf Deutsch gewesen sei. Das Obergericht hob deshalb das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts vom April 2022 auf und wollte den ganzen Fall an die Staatsanwaltschaft zurückweisen.

Diese wehrte sich jedoch erfolgreich. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Anklage in Ordnung gewesen sei. Auch das «Recht auf Übersetzung» sei nicht verletzt worden. Das Obergericht müsse den Prozess deshalb durchführen, urteilten die Lausanner Richter.

«Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu»

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monate. Ein zweiter Hauptbeschuldigter erhielt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und dem anderen Hauptbeschuldigten vor, sich heimlich an Firmen beteiligt zu haben. Danach hätten sie dafür gesorgt, dass diese Unternehmen unter anderem von der Raiffeisen-Bank aufgekauft worden seien. Dabei sollen sie Millionen-Gewinne eingestrichen haben.

Zudem soll Vincenz Geschäftskreditkarten für private Zwecke verwendet haben. Der Staatsanwalt sprach vor dem Zürcher Bezirksgericht von einer regelrechten «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu». Vincenz selber bezeichnete die Besuche in Stripclubs hingegen als Beziehungspflege zu wichtigen Kunden. (nib/sda)

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