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Freispruch für Psychiater nach Axtangriff durch einen Patienten

Freispruch für Psychiater nach Axtangriff durch einen Patienten

04.06.2026, 20:5004.06.2026, 20:50

Drei Psychiater sind vom Neuenburger Strafgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Ein Patient, der unter ihrer Verantwortung stand, war aus einer Klinik geflüchtet und hatte im April 2018 in Valangin mehrere Menschen mit einer Axt angegriffen.

«Es lag keine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht vor», sagte Gerichtspräsident Emmanuel Piaget am Donnerstag. «Die getroffene Entscheidung war nicht unvertretbar und überschritt das zulässige Risiko nicht.»

Das Gericht verwies auf die Unberechenbarkeit des Patienten. «Es besteht kein adäquater Kausalzusammenhang», sagte der Richter. Der Patient habe sich ruhig verhalten und seine Medikamente eingenommen. Deshalb sei ihm erlaubt worden, mit seiner Familie die Cafeteria zu besuchen.

Dort flüchtete der damals 31-jähriger Mann und griff in Valangin zwei ihm unbekannte Frauen mit einer Axt an. Die beiden Opfer wurden nicht lebensgefährlich verletzt.

Das Gericht betonte zwar, die Angriffe hätten für die Opfer schwerwiegende Folgen gehabt und deren Leben grundlegend verändert. Zwischen den Angeklagten und den Opfern bestehe jedoch kein direkter Zusammenhang.

Nicht berücksichtigt wurden Vorwürfe zu möglichen organisatorischen Mängeln zwischen den psychiatrischen Notfalldiensten und dem Neuenburger Psychiatriezentrum, da diese nicht Gegenstand der Anklageschrift waren.

Auch eine Verletzung der Informationspflicht durch den Chefarzt, für die dieser in erster Instanz verurteilt worden war, könne nicht beurteilt werden, weil die entsprechenden Vorwürfe in der Anklage nicht ausreichend konkretisiert worden seien.

Beim leitenden Oberarzt und beim Assistenzarzt prüfte das Gericht die gemeinsame Entscheidung, dem Patienten den Besuch der Cafeteria zu gestatten. Zwar hatte ein Gerichtsgutachter diese Entscheidung als möglichen Verstoss gegen die ärztlichen Standards bezeichnet, zugleich aber deren Schwierigkeit eingeräumt.

Schwierige Interessenabwägung

Das Gericht erinnerte an den grossen Ermessensspielraum der Ärzte, den zunächst unauffälligen Zustand des Patienten und dessen später diagnostizierte Schizophrenie. Der inzwischen verstorbene Täter habe sogar einen weiteren Experten noch einen Monat nach den Ereignissen täuschen können.

Die Ärzte hätten eine schwierige Interessenabwägung treffen müssen, erklärte Piaget. Eine Verweigerung des Ausgangs hätte das Risiko einer Selbstgefährdung erhöhen, den stabilisierenden Kontakt zur Aussenwelt beeinträchtigen und das Risiko für Dritte zu einem späteren Zeitpunkt sogar vergrössern können.

Das Polizeigericht von Neuenburg hatte am 13. Dezember 2024 bereits zwei der drei beschuldigten Psychiater freigesprochen. Der Chefarzt war damals wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 400 Franken verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten sowohl der Chefarzt als auch vier der fünf Privatkläger Berufung ein. (sda)

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