Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung grassieren in der Schweiz
Sexuelle Ausbeutung oder Ausbeutung am Arbeitsplatz bleibt in der Schweiz akut. 532 betroffene Menschen, zumeist Frauen, wurden 2025 von Hilfsorganisationen betreut. 87 Strafverfahren wegen Menschenhandels waren hängig, rechtskräftig wurden nur wenige.
Im Jahr 2025 identifizierten die Opferschutzorganisationen der Plateforme Traite 192 neue Opfer von Menschenhandel, wie der Zusammenschluss schweizerischer nichtstaatlicher Organisationen gegen Menschenhandel am Donnerstag anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel mitteilte. Insgesamt führten die Organisationen mit mehr als 380 Personen ein Erstgespräch.
Von den neu identifizierten Opfern waren 55 Prozent Menschenhandelsopfer durch sexuelle Ausbeutung, 42 Prozent durch Ausbeutung der Arbeitskraft und 3 Prozent litten unter anderen Formen der Ausbeutung.
Diese Zahlen entsprechen laut Plateforme Traite weitgehend jenen der Vorjahre, während aber die Zahl der Zuweisungen potenzieller Opfer weiter zugenommen hat. Die Mehrheit der neu identifizierten Betroffenen sind Frauen (70 Prozent). Die Opfer sind aus 79 Herkunftsländern. Am häufigsten wurden im vergangenen Jahr Menschen aus Kolumbien, Nigeria und Brasilien identifiziert.
Im Berichtsjahr wurden erstmals auch Zahlen zu den von den Opfern eingereichten Strafanzeigen erhoben: Die fünf Mitgliederorganisationen der Plateforme Traite verzeichneten für 2025 insgesamt 87 laufende Strafverfahren, von denen in 68 Fällen die Anzeigen gegen die Täterschaft im Laufe des vergangenen Jahres eingereicht wurden.
Täter kommen oft ohne Strafe davon
Dennoch bleibe die Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels nach wie vor sehr klein, betonte Plateforme Traite. Seit der Einführung des Straftatbestandes Menschenhandel im Schweizerischen Strafgesetzbuch im Jahr 2006 wurden demnach durchschnittlich nur zehn Urteile wegen Menschenhandels pro Jahr rechtskräftig.
Die geringe Zahl an Verurteilungen zeige, dass viele Betroffene weiterhin auf diesem Weg keine Gerechtigkeit erfahren und zahlreiche Täter straffrei bleiben.
Neben dem mangelnden Bewusstsein und Fachwissen der mit den Fällen Befassten in der Strafverfolgung liege ein weiterer Grund in der Formulierung im entsprechenden Strafgesetzartikel zu Menschenhandel. Dieser definiere die Tatbestandsmerkmale des Menschenhandels nicht ausreichend klar, beklagt Plateforme Traite. Dies gelte insbesondere im Bereich der Arbeitsausbeutung. (nil/sda)
