Kämpfer reissen in der irakischen Stadt Falludscha eine Flagge der Terrormiliz «Islamischer Staat» von einem Mast – die Unterstützung solcher Terrorgruppierungen soll in der Schweiz härter bestraft werden.symbolBild: Rwa Faisal/AP/KEYSTONE
07.08.2016, 02:3507.08.2016, 13:49
Maximal fünf Jahre Gefängnis: Das droht Unterstützern von Terrorgruppen bislang in der Schweiz. So sehen es das Bundesgesetz über das Verbot von «IS» und Al Kaida und der Artikel 260 des Strafgesetzbuches vor, welcher kriminelle Organisationen allgemein verbietet.
Weil das aber Staatsanwälten und Politikern zu wenig ist, soll ein neues Terror-Gesetz die Strafen verschärfen.
Eine Expertengruppe aus Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht und Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ) einen neuen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wie der «SonntagsBlick» berichtet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Vorgeschlagen wird ein spezifischer Artikel gegen Terrorgruppen.
- Anders als das Bundesgesetz gegen Al-Kaida und «IS», das 2018 ausläuft, soll der Terror-Artikel permanent im Strafgesetzbuch verankert werden.
- Neu sind Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren möglich.
- Geldstrafen sind nicht mehr möglich.
- Für Täter, die in einer Terrororganisation eine bestimmende Funktion haben, ist der Strafrahmen nach oben offen.
Der heutige Strafrahmen sei nicht glaubwürdig, wird der Vize-Bundesanwalt Ruedi Montanari in der Zeitung zitiert. «Im internationalen Vergleich befinden wir uns auf einem bedenklich tiefen Niveau.» Die Norm soll rechtzeitiger und wirksamer greifen.
Auch Propaganda strafbar
Vize-Bundesanwalt Ruedi Montanari.Bild: BA
Zudem sei der Artikel im Strafgesetzbuch schlecht formuliert und in der Praxis nur schwer anwendbar, befand die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen.
Laut dem formulierten Gesetzestext soll fortan bestraft werden können, wer Terrororganisationen auf irgend geartete Weise unterstützt. Strafbar wären demnach etwa:
- Reisevorbereitungen zur Unterstützung von Terrorgruppen
- Finanzielle Unterstützung von Terroroganisationen
- Anwerben anderer Mitglieder
- Verbreitung von Propaganda
- Der Artikel erwähnt namentlich die Gruppierungen «IS» und Al Kaida. Bundesrat oder Bundesversammlung könnten weitere Gruppierungen hinzufügen.
Einfache Sympathiebekundung für Terrororganisationen fallen dagegen unter die Meinungsfreiheit.
Übernehmen das BJ und der Bundesrat den Entwurf, kommt dieser vor das Parlament. Corina Eichenberger (FDP), Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, Nationalrat Adrian Amstutz (SVP) und Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) stehen hinter der Verschärfung.
(kad)
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