Ein Anwalt des Dolderbesitzers Urs E. Schwarzenbach und ein Partner der Kunstgalerie Gmurzynska am Zürcher Paradeplatz erhalten keine aufschiebende Wirkung für die Bezahlung der Busse, zu welcher sie das Zürcher Obergericht im September verurteilt hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die beiden Männer wurden vom Obergericht verurteilt, weil sie Schwarzenbach geholfen haben sollen, Kunstwerke in die Schweiz einzuführen, ohne die dafür fällige Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Anwalt wurde wegen mehrfacher Steuerhinterziehung zu einer Busse von rund zwei Millionen Franken verurteilt.
Zudem haftet er in der Höhe von 4.8 Millionen Franken für die Begleichung der nicht bezahlten Mehrwertsteuer. Den Galeristen verurteilte die Zürcher Justiz zu einer Busse von 1.4 Millionen Franken. Er ist Solidarschuldner für nicht bezahlte Mehrwertsteuern in der Höhe von 7.7 Millionen Franken. Dies geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Bundesgerichts hervor.
Der Anwalt argumentierte, dass er die Busse nicht aus seinen eigenen Mitteln bezahlen könne. Und seine vermögende Ehefrau sei weder verpflichtet noch bereit, für eine allfällige ihn treffende Busse oder gar für eine allfällige solidarische Leistungspflicht aufzukommen. Werde von ihm verlangt, die Busse sogleich zu begleichen, müsse er Insolvenz anmelden. Auch der Galerist machte vor Bundesgericht geltend, dass bei ihm wegen der Busse die Insolvenz drohe.
Das Bundesgericht hat das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Er hält fest, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in seiner Stellungnahme zum Gesuch darauf hingewiesen habe, während der Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens keinen Gebrauch von der Vollstreckbarkeit der Busse und der solidarischen Leistungspflicht zu machen.
In der Sache selbst hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Wann das Urteil folgt, ist noch offen. (Urteile 6B_1360/2022 und 6B_1362/2022 vom 21.12.2022) (sda)