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Verbrecher nutzen Airbnbs in der Schweiz als Versteck

Verbrecher nutzen Airbnbs in der Schweiz als Versteck – Politiker fordern Massnahmen

Kriminelle kommen in online gebuchten Wohnungen unter – und erschweren damit die Arbeit der Polizei. Muss nun der Bundesrat aktiv werden?
09.06.2026, 05:1609.06.2026, 05:16
Julian Spörri
Julian Spörri

Airbnb ist eine beliebte Plattform, um Ferienwohnungen zu buchen. Doch es gibt auch Kriminelle, die vom Angebot Gebrauch machen – und die Wohnungen als Unterschlupf nutzen.

airbnb symbolbild
Online gebuchte Wohnungen erlauben mehr Anonymität als ein Hotelzimmer. (Symbolbild)Bild: chmedia/dominik wunderli

So auch ein junger Franzose und seine Freundin. Das Paar zockte in der Westschweiz ältere Menschen ab, wie CH Media aus Polizeikreisen erfahren hat. Gegenüber Senioren gaben sie sich am Telefon als Bankvertreter aus. Sie kündigten an, ein Polizist komme vorbei, um Schmuck und Bargeld vor Einbrecherbanden in Sicherheit zu bringen. Anschliessend holte der Mann in Polizeiuniform die Wertgegenstände ab.

Dank Bildern von Überwachungskameras konnte der junge Franzose identifiziert und später festgenommen werden. Erst bei der Befragung erfuhren die Ermittler, dass er und seine Freundin während ihrer Betrugsserie in einem Airbnb in der Waadt untergekommen waren. Laut einem involvierten Polizisten wissen die Kriminellen ganz genau, dass sie so weniger gut aufzuspüren sind als beispielsweise in einem Hotel. Er schildert zudem Beispiele von Einbrechern, die sich in der Romandie in einem Airbnb versteckten, während eine Deutschschweizer Polizei sie per Haftbefehl suchte.

Betrug, Einbrüche, Prostitution

Zahlen dazu, wie oft das hierzulande vorkommt, gibt es nicht. Eine Umfrage bei verschiedenen Polizeikorps zeigt jedoch, dass mehreren die Problematik bekannt ist. So erklärt die Zürcher Stadtpolizei, dass Airbnb-Wohnungen oder andere online gebuchte Kurzzeitunterkünfte «auch schon von Delinquenten genutzt wurden». Während sie keine weiteren Informationen preisgibt, bestätigt die Waadtländer Kantonspolizei, dass es in ihrem Kanton dabei unter anderem um Betrugsdelikte geht.

Grundsätzlich steht nicht spezifisch das US-Unternehmen Airbnb im Fokus, sondern Online-Buchungsplattformen für Kurzzeitunterkünfte generell. Wobei Airbnb Marktführer ist.

Der Berner Kantonspolizei sind «vereinzelt» Fälle bekannt, in denen Personen in solchen Unterkünften übernachteten und mutmasslich Einbrüche begingen oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstiessen. Verschiedene Polizeien berichten zudem, dass die online gemieteten Wohnungen im Bereich der Prostitution oder des Menschenhandels genutzt werden. Das könne indes auch in klassischen Hotels vorkommen.

So stellt die St.Galler Kantonspolizei seit einigen Jahren eine deutliche Zunahme der Nutzung von Airbnb-Wohnungen und Zimmern in Self-Check-in-Hotels durch das Rotlichtmilieu fest. Typischerweise arbeiten dort Frauen aus Osteuropa und Asien – während einiger Wochen oder Monate und ohne Arbeitsbewilligung.

Ständerat fordert verbesserte Kontrollen

Die Problematik ruft nun die Politik auf den Plan. Ständerat Mauro Poggia von der Genfer Partei Mouvement Citoyens Genevois warnt in einem im Frühling eingereichten Vorstoss vor einer möglichen «Sicherheitslücke im nationalen System». Der frühere Genfer Sicherheitsdirektor schreibt, dass die staatliche Kontrolle bei online vermieteten Unterkünften wie Airbnbs schwierig sei – im Gegensatz zur eingespielten Überwachung bei der professionellen Hotellerie. Er verlangt vom Bundesrat eine Bestandesaufnahme und dass er prüft, wie Kontrollen und Sanktionen verbessert werden könnten. Am Dienstag entscheidet der Ständerat über die Forderung.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Er hält die bestehenden Vorschriften für ausreichend. Bereits heute gilt: Wer gewerbsmässig ausländische Gäste beherbergt, muss einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben lassen. Unabhängig davon, ob es sich um ein Hotel oder eine Airbnb-Wohnung handelt und wie lange der Aufenthalt dauert. In den meisten Kantonen werden diese Meldescheine nicht systematisch an die Behörden übermittelt, sondern von den Hoteliers und Wohnungsvermietern aufbewahrt und von der Polizei nur im Bedarfsfall eingesehen.

Bereits aufgegleist ist eine Vereinfachung des Systems. Der Bundesrat ist daran, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit diese Meldung neu auch digital gemacht werden kann. Auslöser war eine Motion der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger, die ein Ende des «Meldeschein-Chaos» forderte.

Was bei Airbnbs für die Polizei schwierig ist

Wie gut sich die Airbnb-Vermieter bereits heute an die Vorschriften halten, können die Behörden nur schwer einschätzen. Kontrollen stützten sich weitgehend auf Anzeigen von Nachbarn oder punktuelle Ermittlungen, erklärt ein Sprecher des Genfer Sicherheitsdepartements. Dabei zeige sich, dass die verfügbaren Daten teilweise ungenau seien.

Das zentrale Problem: Anders als in Hotels mit Rezeption wird meist nicht verlässlich geprüft, wer effektiv in einer online gebuchten Wohnung übernachtet. Oft werde die Buchung bei einer kriminellen Nutzung nicht vom tatsächlichen Nutzer vorgenommen, sondern von Drittpersonen oder unter fiktiven Personalien, heisst es bei der Berner Kantonspolizei. Die Abklärungen seien teilweise sehr aufwendig. Mitunter müsse die Staatsanwaltschaft die Buchungsplattformen – oftmals mit Sitz im Ausland – zur Herausgabe von Bankverbindungen und Kreditkartendaten auffordern.

Der Luzerner Polizei sind dagegen keine Airbnb-Betriebe bekannt, die wegen Verstössen gegen die Meldepflicht angezeigt wurden. Auch zur Nutzung solcher Unterkünfte für kriminelle Zwecke lägen «keine konkreten Angaben» vor. Ähnlich klingt es aus Basel.

Wie gross das Problem tatsächlich ist, soll nun nach dem Willen von Ständerat Poggia der Bundesrat klären. (aargauerzeitung.ch)

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