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20 Jahre Gefängnis für Mann nach Messermord an Ehefrau in Littau

20 Jahre Gefängnis für Mann nach Messermord an Ehefrau in Littau

29.08.2019, 10:56
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Das Luzerner Kriminalgericht hat sein Urteil über jenen Mann gefällt, der seine Ehefrau in Littau erstach.
Bild: Keystone

Was am 12. November 2016 vor dem Restaurant «Ochsen» in Littau geschah, war ein Mord. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kriminalgericht, das einen Mann für 20 Jahre ins Gefängnis schickt, weil er seine Ehefrau erstochen hat.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil, das es am Donnerstag verkündete, grösstenteils den Anträgen des Staatsanwaltes. Dieser hatte auf Mord plädierte und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren gefordert. Die maximale Dauer des Landesverweises bestätigten die Richter.

Der Verteidiger des 60-jährigen Portugiesen hatte dagegen erklärt, sein Mandant habe die Tat nicht geplant. Er forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine zehnjährige Freiheitsstrafe, dies weil der Beschuldigte krank und besonders strafempfindlich sei. Weiter hatte er sich für einen Landesverweis von acht Jahren ausgesprochen.

Das Gericht sah keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte das Opfer töten wollte. Er sei äusserst brutal vorgegangen, stach 15 Mal auf die Frau ein. Auch als diese zu fliehen versuchte, verfolgte er sie hartnäckig und stach noch zu, als sie wehrlos am Boden lag. Die Ausführung sei als besonders verwerflich zu qualifizieren.

«Zum Einkaufen braucht man kein Messer»

Zwar habe er die Tat nicht von langer Hand geplant, aber es sei auch keine Kurzschlussreaktion gewesen, hielt das Gericht fest. Die Beziehung sei von Gewalt und Todesdrohungen seitens des Beschuldigten geprägt gewesen, wenige Tage vor der Tat kam es zur Eskalation, als die Frau auszog.

Als Indiz dafür, dass der Mann entgegen seinen Aussagen die Ehefrau töten wollte, werteten die Richter die Tatsache, dass er sich zu Fuss mit einem Messer in der Tasche zur Wohnung der Tochter begab, zu der die Frau gezogen war. Hätte er wie behauptet in die Migros gehen wollen, wäre er nicht am späteren Tatort vorbeigekommen, wo er die Frau traf und mit ihr einen Kaffee trank, bevor er zustach.

Gegen die Aussage, dass er einkaufen wollte, spreche auch die Tatsache, dass er ein Messer auf sich trug. «Zum Einkaufen braucht man definitiv kein Messer», sagte die Richterin.

Zweites Gutachten eingeholt

Dass zwischen dem Prozess und der Urteilsverkündung vier Monate vergingen, liege an einem Ergänzungsgutachten, das das Gericht einholte. Der Beschuldigte gab nämlich an, sich aufgrund eingenommener Medikamente nicht an die Tat zu erinnern. Doch auch das neue Gutachten hätte keine Hinweise darauf erbracht.

Der Mann nehme die Medikamente bereits seit vielen Jahren ein und habe somit eine Toleranz entwickelte. Zudem sei keine ungewöhnlich hohe Dosierung festgestellt worden. Auch das Verhalten vor oder nach der Tat spreche für seine Steuerungsfähigkeit und gegen eine Schuldunfähigkeit.

Es liege ein schweres Verschulden vor, der Mann habe aus nichtigen Gründen getötet. Das Gericht sieht als Motiv eine Mischung aus Rache, verletztem Stolz, Wut und unbegründeter Eifersucht, weil sich seine Ehefrau ihm nicht mehr unterordnete und es gewagt hatte, ihn zu verlassen. Der Beschuldigte zeigte weder Einsicht noch Reue, gebe anderen die Schuld und sehe sich als Opfer.

Nicht wesensfremde Tat

Die Tat sei ihm nicht wesensfremd, das beweise eine selbstverfasste Notiz mit einer Todesdrohung gegenüber seiner Frau. Auch Aussagen der Kinder und Polizeieinsätze würden die gewalttätige Vergangenheit belegen.

Der Beschuldigte habe die Mutter seiner beiden Kindern getötet. Er muss ihnen je 50'000 Franken Genugtuung bezahlen, auch wenn laut dem Gericht mit Geld deren Leiden nicht ausgeglichen werden könne. Dazu kommt Schadenersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (aeg/sda)

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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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