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Bundesgericht: Erwin Sperisen muss aus der Haft entlassen werden

Bundesgericht: Erwin Sperisen muss aus der Haft entlassen werden

22.09.2017, 12:0122.09.2017, 12:01
ZUR LEBENDSLANGEN FREIHEITSSTRAFE FUER DEN EX-POLIZEICHEF VON GUATEMALA STELLEN WIR IHNEN FOLGENDE GERICHTSZEICHNUNG ZUR VERFUEGUNG --- Das Genfer Strafgericht hat den schweizerisch-guatemaltekischen  ...
Bild: KEYSTONE

Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, muss aus der Haft entlassen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürgers teilweise gutgeheissen. Das Genfer Kantonsgericht muss rasch geeignete Ersatzmassnahmen anordnen.

Infrage kommt die Hinterlegung aller Reisepässe, eine Kaution, Fussfesseln oder eine regelmässige Meldepflicht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.

Erwin Sperisen ist seit seiner Festnahme am 31. August 2012 im Genfer Gefängnis Champ-Dollon. Er wurde vom Genfer Kantonsgericht im Juli 2015 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht befand ihn des Mordes an zehn Menschen schuldig. Die Taten gehen auf die Zeit zwischen November 2005 und September 2006 zurück, als Sperisen Polizeichef war.

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Betroffenen gegen die lebenslange Freiheitsstrafe teilweise gut. Das Kantonsgericht muss den Fall nun neu beurteilen. Der zweite Prozess beginnt voraussichtlich am 28. November.

Selbst wenn die Vorwürfe schwerwiegend seien und eine lange Freiheitsstrafe drohe, dürfe die Haft derzeit nicht weitergeführt werden, schreibt das Bundesgericht. Die Tatvorwürfe hätten sich mit der teilweisen Gutheissung von Sperisens Beschwerde abgeschwächt. Um der immer noch bestehenden Fluchtgefahr zu begegnen, müssten Ersatzmassnahmen angeordnet werden.

Nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf eine weitere Beschwerde Sperisens. Er wehrte sich gegen die Verweigerung einer Bewilligung für ein Fernsehinterview. (Urteile 1B_207/2017 und 1B_344/2017 vom 20.09.2017) (sda)

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