Die Sicherheitshaft für einen im Dezember wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung verurteilten Autolenker ist rechtens. Dies hat das Bundesgericht entschieden, weil beim Betroffenen von Fluchtgefahr auszugehen ist. Das Bezirksgericht Brugg AG legte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren fest.
Der heute 48-jährige Montenegriner war seit dem Erhalt der Anklageschrift mit Bewilligung des Verfahrensleiters am Bezirksgericht zwei Mal in seine Heimat gefahren. Obwohl ihm das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass von sieben Jahren bekannt war, kehrte der Angeklagte jeweils in die Schweiz zurück und deponierte seinen Ausweis wieder beim Gericht.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil haben sich die Umstände jedoch verändert, hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Zuvor habe der Mann noch darauf hoffen können, dass das Gericht von einer fahrlässigen Tötung ausgehe und die Strafe tiefer ausfalle. Auch wenn der Instanzenweg noch offen stehe, sei nun von Fluchtgefahr auszugehen.
Der Mann sei zudem in der Schweiz wenig integriert. Seine Ehe sei gescheitert und zu seinem Sohn habe er keinen Kontakt mehr. Lediglich mit der Tochter bestehe noch eine Verbindung. Bei ihr habe er zuletzt auch gewohnt. Unterdessen ist der Montenegriner arbeitslos. Und nebst der Freiheitsstrafe habe das Gericht auch einen Landesverweis von fünf Jahren ausgesprochen.
Zum Crash gekommen war es am 27. November 2019 um etwa 9.15 Uhr auf der A3 Richtung Zürich auf Gemeindegebiet von Effingen AG. Der Mann missachtete die Signalisation einer Baustelle, die Sperrung der Überholspur und raste mit seinem Porsche mit mehr als 150 Kilometern pro Stunde neben der langsam vorankommenden Kolonne vorbei.
Kurz bevor es zur Kollision mit einem schweren Baustellenfahrzeug gekommen wäre, schwenkte er nach rechts in die Kolonne. Der Porsche prallte in einen Renault und drückte diesen in den vor ihm fahrenden Sattelschlepper, wo er zerquetscht wurde. Die drei Insassen, eine 55-jährige Frau, ihr 64-jähriger Ehemann sowie ein 42-jähriger Verwandter, starben alle.
(Urteil 1B_3/2022 vom 20.1.2022) (aeg/sda)