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Keine dritte Chance: Rückfällige Mörder und Vergewaltiger sollen verwahrt werden

Keine dritte Chance: Rückfällige Mörder und Vergewaltiger sollen verwahrt werden

02.09.2015, 15:0302.09.2015, 15:12
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Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat wollen die Regeln zur Verwahrung verschärfen: Rückfällige Verbrecher sollen automatisch verwahrt werden, und für Verwahrte soll der Vollzug verschärft werden.

Die Rechtskommission des Ständerates hat zwei Vorstösse von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) angenommen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Ein Vorstoss verlangt, dass das Gericht die Verwahrung anordnet, wenn ein Täter bereits einmal wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung verurteilt worden ist.

Rickli begründet ihre Vorstösse unter anderem mit den Morden an Lucie, Marie und Adeline. 
Rickli begründet ihre Vorstösse unter anderem mit den Morden an Lucie, Marie und Adeline. Bild: KEYSTONE

Die Ständeratskommission sprach sich mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus. Da es sich um eine parlamentarische Initiative handelt, welcher beide Kommissionen zugestimmt haben, kann die Nationalratskommission nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Keine unbegleiteten Hafturlaube

Beim zweiten Vorstoss handelt es sich um eine Motion, welcher National- und Ständerat zustimmen müssen. Natalie Rickli will Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte ausschliessen. Die Ständeratskommission ist mit der Stossrichtung zwar einverstanden, beantragt ihrem Rat aber, den Text abzuändern: Ausgeschlossen werden sollen nur unbegleitete Hafturlaube und Ausgänge.

Die Rechtskommission des Nationalrates möchte ihrerseits noch weiter gehen und im Gesetz verankern, dass ein Täter erst dann bedingt aus der Verwahrung entlassen werden kann, wenn «praktisch sicher» ist, dass er sich in der Freiheit bewährt. Das lehnt die Ständeratskommission jedoch ab. Bleibt der Nationalrat bei seinem Ja zu dieser parlamentarischen Initiative, entscheiden die Räte.

Morde an Lucie, Marie und Adeline

Rickli begründet ihre Vorstösse unter anderem mit den Morden an Lucie, Marie und Adeline. Diese hätten eines gemeinsam, schreibt sie: Alle Täter seien Wiederholungstäter. Die Fälle zeigten, dass die Resozialisierung der Täter höher gewichtet werde als die Sicherheit der Bevölkerung. Ein rückfälliger Täter habe seine zweite Chance verwirkt.

Bei den Hafturlauben verweist die SVP-Nationalrätin auf den Fall Jean-Louis B. Dem verwahrten Vergewaltiger und Mörder sei auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen, hält Rickli fest. Solches sei nicht zu verantworten.

Für lebenslang Verwahrte sind Hafturlaube bereits heute ausgeschlossen. Bei normal Verwahrten geht man dagegen davon aus, dass sie irgendwann entlassen werden können. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit erstellen Fachleute und Behörden Prognosen. Der Bundesrat gibt in seiner Antwort auf den Vorstoss zu bedenken, dass Vollzugsöffnungen – unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt – für das Erstellen solcher Prognosen wichtig seien. (whr/sda)

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