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Notdurft ist kein Notfall: Autofahrer vor Bundesgericht abgeblitzt

Notdurft ist kein Notfall: Durchfall-Autofahrer vor Bundesgericht abgeblitzt

16.09.2021, 12:0016.09.2021, 12:24
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epa07326020 Traffic on the German motorway A95 near Munich, Bavaria, Germany, 27 January 2019. A Federal Government working group on climate protection has proposed a speed limit of 130 kph on highway ...
Bild: EPA/EPA

Wer dringend auf die Toilette muss, darf trotzdem nicht zu schnell Auto fahren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der sich gegen einen Fahrausweisentzug zur Wehr gesetzt hatte.

Er habe plötzlich Magenprobleme und Durchfall bekommen und dringend eine Toilette gebraucht, gab der Mann an. In dieser Notsituation sei er zu schnell gefahren. Der Automobilist war in einem Baustellenbereich in Deutschland unterwegs, wo er mit über 120 km/h geblitzt wurde. Die Höchstgeschwindigkeit hätte 80 km/h betragen.

Die deutschen Behörden hatten ihm wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung um 43 km/h eine Busse von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Einen Rekurs des Mannes wiesen sie ab.

In der Schweiz wurde dem Mann daraufhin vom Strassenverkehrsamt des Kantons Bern der Fahrausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. Frühestens nach zwei Jahren und einem entsprechend positiven verkehrspsychologischen Gutachten könne er den Ausweis wieder erhalten, so das Schweizer Verdikt.

Nach einem im Ausland verhängten Fahrverbot können die Schweizer Behörden in mittelschweren und schweren Fällen ihrerseits einen Fahrausweisentzug verfügen. Als schwerer Fall gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 35 km/h und mehr.

Gegen das Schweizer Verdikt zog der Mann bis vor Bundesgericht. Dieses kam nun ebenfalls zum Schluss, dass ein dringender Toilettengang zwar unangenehm, aber keineswegs eine entschuldbare Notsituation darstelle. Dies selbst dann nicht, wenn sich der Mann in seinem Auto hätte erleichtern müssen.

Das Interesse der anderen Verkehrsteilnehmenden an einer sicheren Fahrt sei in einem solchen Fall höher zu gewichten. Laut Bundesgericht war der Autofahrer bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreibungen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Auch hatte er schon ähnliche Ausreden vorgebracht.

Bundesgerichtsurteil IC_67/2021 vom 5. August 2021.

(aeg/sda)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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saukaibli
16.09.2021 12:40registriert Februar 2014
OK, man merke sich: In so einem Fall auf der rechten Fahrspur anhalten, das Baustellen-ToiToi suchen und losballern. Danach hoffen, dass das Auto noch am gleichen Ort ist und weiterfahren.
Wenn's keine Baustelle hat, muss die Leitplanke als Sitzgelegenheit reichen. Ist nur noch zu klären, auf welche Seite der Leitplanke zu kacken ist :-D
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sapnu puas
16.09.2021 12:38registriert Juli 2019
Ziemlich beschissen 😂
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RaWi - Wir sind mehr
16.09.2021 12:30registriert Februar 2014
Also habe ich das richtig gelesen? In D 160€ und 1Mt. Fahrverbot und in der CH unbefristeter Ausweisentzug? Echt jetzt? Verhältnismässigkeit?
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