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IS-Gesetz verletzt: Doppelbürger verliert Schweizer Bürgerrecht

IS-Gesetz verletzt: Doppelbürger verliert Schweizer Bürgerrecht

10.06.2021, 12:0010.06.2021, 16:24
Wer im Kanton Aargau künftig den Schweizer Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug des Schweizer Bürgerrechts für einen türkisch-schweizerischen Doppelbürger bestätigt. Der Mann wurde im August 2017 wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Mann machte gemäss der Verurteilung durch das Bundesstrafgericht Propaganda für die in Syrien aktive Terrormiliz Jabhat Al-Nusra, die ursprünglich zur Al-Kaida gehörte. Zudem unterstützte er die Entsendung von zwei Personen nach Syrien, die dort für die Al-Nusra-Front kämpfen sollten.

Mit seinen Taten hat der 1989 mit seiner Familie in die Schweiz eingereiste Mann den nationalen Interessen der Schweiz erheblich geschadet, schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Innere und äussere Sicherheit der Schweiz seien gefährdet worden.

«Nur Gedanken dargelegt»

Das Bundesverwaltungsgericht stützt deshalb den vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im September 2019 verfügten Entzug des Schweizer Bürgerrechts. Der Betroffene gelangte mit einer Beschwerde dagegen ans Bundesverwaltungsgericht.

Er führte darin unter anderem aus, dass seine Taten nicht derart schwerwiegend gewesen seien, dass sie die Reputation der Schweiz hätten schädigen können. Er sei auch nie ein Mitglied der Jabhat Al-Nusra gewesen.

Ausserdem habe er lediglich seine Gedanken und religiösen Überzeugungen dargelegt, um Dritten die Unterschiede der radikal-islamistischen Ideologien aufzuzeigen. Er habe nie mit der Absicht gehandelt, jemanden zu Gewalttaten zu verleiten oder den internationalen, dschihadistischen Terror zu unterstützen.

Der Mann kritisierte des Weiteren, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Schweizern mit nur dieser einen Staatsbürgerschaft und solchen mit einer weiteren vorliege.

Staatenlose vermeiden

In seinem Urteil führt das Bundesverwaltungsgericht aus, der Entzug des Bürgerrechts sei tatsächlich nur bei jenen Personen möglich, die zwei Staatsbürgerschaften besitzen. Ansonsten würden Staatenlose entstehen, was gemäss internationalen Bestrebungen zu vermeiden sei.

Bei Personen mit mehreren Staatsbürgerschaften kann die schweizerische gemäss Gericht unabhängig davon entzogen werden, ob das Bürgerrecht von Gesetzes wegen erteilt wurde oder auf einem Behördenentscheid beruht.

Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers sei dieser nicht wegen seiner Gesinnung durch das Bundesstrafgericht verurteilt worden. Seine Taten hätten der Schweiz geschadet. Der Entzug des Bürgerrechts sei zudem geeignet, um die Gesellschaft und den Staat von der Bedrohung des Terrorismus zu schützen. Das öffentliche Interesse überwiege jenes des Mannes.

Laut Urteil erhält der Betroffene durch de Entzug des Bürgerrechts den gleichen Status, wie vor der Einbürgerung. Ob sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz ebenfalls entzogen wird, obliegt dem Entscheid des zuständigen Kantons und des SEM, heisst es weiter.

(Urteil F-5427/2019 vom 31.5.2021)

(aeg/sda)

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