Schweiz
Justiz

Fast jeder dritte verurteilte Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuss

Fast jeder dritte verurteilte Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuss

09.10.2016, 02:1009.10.2016, 10:21

«Für die erste Vergewaltigung gibt es keinen Knast». Oder: «Sexuelle Gewalt bleibt in vielen Fällen ein Kavaliersdelikt». Diese Schlüsse lassen sich ziehen nach einem Blick in das Schweizer Strafregister.

GERICHTSZEICHNUNG - Un dessin montre Fabrice A., meurtrier presume d'Adeline, entoure d'un policier debout sur le banc des accuses dans la salle d'audience du palais de justice lors de  ...
Der mutmassliche Vergewaltiger von Adeline vor Gericht war ein Wiederholungstäter.Bild: KEYSTONE

2015 wurden hierzulande 82 Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt, wie die «SonntagsZeitung» unter Berufung auf eine Auswertung des Bundesamts für Statistik (BFS) schreibt. Von den 82 Personen kamen 26 Täter mit einer bedingten Strafe davon – fast jeder dritte rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuss.

Auch über einen längeren Zeitraum betrachtet bleibt dieser Anteil konstant: Seit 2006 wurden 1155 Vergewaltigungen ins Strafregister eingetragen – 327 Täter erhielten eine bedingte Strafe und waren demnach nach dem Urteil auf freiem Fuss. Möglich sind bedingte Strafen bei Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren.

Opferhilfe-Organisationen kritisieren dieses Vorgehen. Tina Krüger von der Opferberatung des Kantons St.Gallen wird in der Zeitung mit den Worten zitiert, dass bei der gegenwärtigen Strafpraxis sexuelle Gewalt «in vielen Fällen ein Kavaliersdelikt» bleibe.

Europaweit am mildesten

Opferhilfe-Anwalt Carlo Häfeli spricht von einem «krassen Missverhältnis» in der Wertschätzung der verschiedenen Rechtsgüter. «Es gibt Täter, die lachen einem nach einem solchen Urteil ins Gesicht.»

In dieser Woche sorgte die Aussage eines Häftlings aus Genf für Aufsehen, der sich bei einem Mordprozess selbst erstaunt zeigte über die milde Strafe, die er nach einer Vergewaltigung erhielt. Laut dem Kriminologen Martin Killias ist die Schweiz mit ihren relativ vielen bedingten Strafen ein «Sonderfall» in Europa. (kad)

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43 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Sageits
09.10.2016 10:30registriert August 2016
Eine solche Gerichtspraxis ist für Vergewaltigungsopfer keine Ermutigung die Tat anzuzeigen.
Im Vergleich zu den zusätzlichen Strapazen und ev. Demütigungen, die ein solcher Prozess für die Opfer mit sich bringt, scheint mir die Strafe für Ersttäter zu milde. Keinen Tag Gefängnis, der Job kann behalten werden und der soziale Status gegen aussen bleibt intakt. Das soll nun Gerechtigkeit sein?
Da steigt in mir Zynismus hoch und ich kann mich des Gedankens nicht verschliessen, dass dies für den Staat die billigste Lösung ist. Auch hier scheint die Wirtschaftlichkeit zu gewinnen☹️
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eysd
09.10.2016 03:20registriert September 2016
....man weiss darüber Bescheid und bemängelt lange diese "Mildheit". Ändern scheint sich aber nichts. Zu wessen Gunst ändert sich die Situation nicht und wie dient die Justiz dem Volk damit?! Es geht mir nicht um Strafen sondern um Schutz möglicher Opfer und das könnten wir alle sein.
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l'aglia
09.10.2016 08:45registriert Dezember 2015
Die Unverhältnismässigkeiten im Schweizer Rechtssystem sind unglaublich. Als Autofahrer kann einem sein Eigentum weggenommen und veräussert werden, aber bei körperlicher Gewalt und Angriffen auf Leib und Seele bekommt man einen Klaps auf die Hand und ein "lass dich beim nächsten Mal nicht erwischen". Die Schweiz als Rechtsstaat ist lächerlich und nicht ernstzunehmend.
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