Schweiz
Gesellschaft & Politik

Fall Alain Meier: Bis zu elf Monate Haft für Angeklagte von Zug

Jetzt steht das Urteil im Fall Alain Meier fest: Schläger müssen hinter Gitter

Das Urteil gegen die drei Jugendlichen, die den 21-jährigen Alain Meier verprügelt hatten, ist am Dienstag gefallen. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu elf Monaten.
05.10.2016, 03:5905.10.2016, 06:24
Kanton Zug

Das Urteil für die drei Jugendlichen, die den damals 21-jährigen Alain Meier verprügelt haben, ist gefallen: Die beiden 17-Jährigen erhielten zehn beziehungsweise elf Monate Freiheitsentzug. Der 16-jährige Angeklagte erhielt zwei Monate bedingt.

Damit liegt das Zuger Strafgericht deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten 32 und 36 Monaten beziehungsweise neun Monaten bedingt. 

«Sie sagten, es tue ihnen leid, das Alain tot ist.»
Beat Meier, Vater des Verstorbenen

Rückblick: Am 4. September 2015 geriet Alain Meier laut der Anklage in eine Auseinandersetzung, bei der die Angreifer Minuten lang auf den am Boden liegenden Alain einschlugen. Wenige Tage danach nahm sich der psychisch angeschlagene junge Mann das Leben. 

Vater nimmt Entschuldigung nicht an

Dass zwischen dem Suizid und der Prügelei ein Zusammenhang besteht, kann nicht bewiesen werden. Deshalb wurde den Angeklagten lediglich schwere Körperverletzung vorgeworfen. Dafür wurden die beiden Älteren auch verurteilt. Der jüngere erhielt seine Strafe wegen Raufhandels. 

Laut 20 Minuten gaben sich die Beschuldigten wortkarg während der Verhandlung. Sie sollen sich aber beim Vater von Alain entschuldigt haben: «Sie sagten, es tue ihnen leid, das Alain tot ist.» Annehmen könne er diese Entschuldigung aber nicht, sagt Beat Meier zu «20 Minuten». «Sie war nur halbherzig und ein taktisches Manöver.»

Bild

Vater akzeptiert Urteil

«Zufrieden hätte ich mit keinem Urteil sein können. Aber ich akzeptiere den Entscheid des Gerichts», sagt er nun nach der Verhandlung gegenüber Blick.

Ob die Staatsanwaltschaft oder die Angeklagten den Fall weiterziehen, ist noch nicht klar. (rwy)

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