Schweiz
Kanton Zug

Zug debattiert über deutliche Steuersenkungen

Zug debattiert über deutliche Steuersenkungen

30.03.2023, 05:5930.03.2023, 05:59

Über tiefere Einkommens- und Vermögenssteuern debattiert der Zuger Kantonsrat in seiner Sitzung vom heutigen Donnerstag. Diese und andere Änderungen umfasst die achte Teilrevision des Steuergesetzes, die Kanton und Gemeinden insgesamt fast 130 Millionen Franken jährlich kosten würde.

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Die Vermögenssteuer soll um 20 Prozent gesenkt werden, der Einkommenssteuertarif um 5 Prozent. Zusätzlich sollen höhere persönliche Abzüge, die der Kanton während der Covid-Pandemie vorübergehend eingeführt hatte, unbefristet beibehalten werden.

Höhere Steuerabzüge will der Kanton auch Eltern zugestehen. Diese liegen heute bei 6000 Franken. Wer sein Kind fremdbetreuen lässt, soll dafür künftig 25'000 Franken geltend machen können, für den Eigenbetreuungsabzug sind 12'000 Franken vorgesehen.

Durch die Teilrevision würde der Kanton jährlich 72.7 Millionen Franken weniger einnehmen, die Gemeinden müssten Ausfälle von 54.8 Millionen Franken hinnehmen. Im Gegenzug sollen die Gemeinden künftig den Nationalen Finanzausgleich nicht mehr mitfinanzieren müssen.

In der Vernehmlassung wiesen die Gemeinden auf die erheblichen Einnahmeausfälle hin. Die Mitte befürchtete, dass die Kommunen deswegen ihre Steuern anheben müssten und verlangte eine Gesamtbetrachtung. Auch die SP, die der Vorlage sehr kritisch gegenübersteht, verlangte eigene Steuerreglemente für die Gemeinden.

Die ALG trat gar nicht auf die Vorlage ein, da sie zu stark auf Vermögende fokussiere. SVP und FDP begrüssten die Revision. Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) beantragt auf die erste Lesung hin, die Vermögenssteuer nur um 15 Prozent zu senken.

Bei der Einkommenssteuer sprach sie sich für den Alternativvorschlag der vorberatenden Kommission aus, die tiefere Einkommen zusätzlich entlasten will. Ferner will sie den Freibetrag für Vereine, Stiftungen und Korporationen von 80'000 auf 200'000 Franken erhöhen, was die Stawiko ebenfalls gutheisst.

Grund für die achte Steuergesetzrevision, die 2024 in Kraft treten soll, ist die gute finanzielle Lage des Kantons Zug. Erst am vergangenen Freitag präsentierte er die Staatsrechnung 2022, die mit einem Plus von 332 Millionen Franken und damit einmal mehr in Rekordhöhe abschloss. (sda)

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