Die Renten aus der ersten und zweiten Säule – AHV und berufliche Vorsorge (BV), wie beispielsweise die Pensionskasse – sind die Grundsäulen bei der Finanzierung des Lebensabends. Wobei die Höhe der Pensionskassenrenten direkt mit den Einzahlungen während der Erwerbstätigkeit zusammenhängt, während die AHV-Auszahlungen gedeckelt sind.
Die Höchstrente bei der AHV beträgt aktuell 2450 Franken. Die Mindestrente ist auf 1225 Franken angesetzt mit der Voraussetzung, dass seit dem 18. Lebensjahr ununterbrochen eingezahlt wurde.
Bei der Pensionskasse ist der sogenannte Umwandlungssatz massgebend. Dieser bestimmt, wie viel vom total eingezahlten Geld pro Jahr als Rente ausbezahlt wird. Sind im Arbeitsleben beispielsweise 400'000 Franken eingezahlt worden, erhält man bei einem Umwandlungssatz von fünf Prozent jährlich 20'000 Franken.
Dieser Umwandlungssatz ist zwischen 2006 und 2014 schrittweise gesenkt worden. Lag er bei der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bei 7,2 Prozent, liegt er heute bei 6,8 Prozent. Entsprechend gingen die durchschnittlichen Renten aus der beruflichen Vorsorge zurück, während die mittleren AHV-Renten in den vergangenen Jahren in etwa stabil blieben.
Mit der jüngsten BVG-Revision soll der Umwandlungssatz auf sechs Prozent sinken. Gegen die Reform wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet voraussichtlich im Herbst statt. Eine Senkung auf sechs Prozent scheiterte in den vergangenen zehn Jahren bereits zwei Mal an der Urne.
Trotz Pensionskasse und AHV gibt es nach der Pensionierung ab einem gewissen Lohn nicht mehr gleich viel Geld, wie man davor verdient hat. Mit den beiden Säulen 1 und 2 wird eine sogenannte Ersatzquote von mindestens sechzig Prozent angestrebt. Das heisst, dass man noch sechzig Prozent vom letzten Lohn erhalten sollte. In höheren Lohnsegmenten wird zu diesem Ziel allerdings auch die 3. Säule benötigt. Die Einzahlung in diese ist freiwillig.
Um sich dies besser vorstellen zu können, hier ein Beispiel mit einem Lohn von 80'000 Franken: Bei der jüngsten Erhebung von 2022 lag die Ersatzquote gemäss der Schweizer Pensionskassenstudie bei rund siebzig Prozent. Zehn Jahre zuvor lag sie beim selben Lohn noch bei achtzig Prozent.
Wer pensioniert wird, hat bei der zweiten Säule die Wahl: lebenslange Rente - oder doch Auszahlung des Vorsorgebetrags in einem Mal. Seit einigen Jahren neigen mehr und mehr Frischpensionierte zu letzterem: Laut Pensionskassenstatistik liessen sich im Jahr 2012 rund 34'500 Personen total 5,9 Milliarden Franken auszahlen. Zehn Jahre später waren es bereits 54'000 (+57 %). Sie bezogen weit mehr als das Doppelte, nämlich total 13 Milliarden Franken.
Gemäss der aktuellsten Zahlen aus der Neurentenstatistik liessen sich im Jahr 2022 mehr als die Hälfte der Neurentnerinnen und Neurentner in der Schweiz ihre Pensionskasse zumindest teilweise auszahlen. 37 Prozent bezog die Altersleistung vollständig als Kapital, 19 Prozent zumindest einen Teil davon. Dem standen 44 Prozent gegenüber, die ihre Altersleistung ausschliesslich über eine Rente bezogen.
Die Gründe für eine (Teil-)Auszahlung sind vielfältig: Sie kann steuerlich interessant sein; manche gehen davon aus, mit Investitionen eine höhere Rendite zu erzielen als ihnen die Rente verspricht; andere wollen ihr Erspartes mit ins Ausland nehmen, wo sie den Ruhestand verbringen. Sicher ist, dass sie damit das «Altersrisiko» selber tragen.
Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentnern, die im Ausland wohnen, ist nicht ganz so einfach zu eruieren. Das Ergebnis hängt massgeblich davon ab, wie man die Personengruppe definiert.
Eine mögliche Definition umfasst die Anzahl Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die 65 Jahre oder älter sind. Diese steigt seit Jahren an und lag Ende 2023 bei rund 190'000 Personen.
Zum Vergleich: Über alle Altersgruppen lebten zum gleichen Zeitpunkt 813'420 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Ein knapper Viertel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist also im Rentenalter.
Dieser Anteil unterscheidet sich jedoch stark von Land zu Land. In Ungarn beispielsweise sind über fünfzig Prozent der dort lebenden Schweizerinnen und Schweizer 65-jährig oder älter. Beliebt als Auswanderungsziel für Pensionierte sind aber auch weiter entfernte Länder. So sind zum Beispiel 41 Prozent der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Thailand im Pensionsalter.
Die Beliebtheit Thailands zeigt sich auch in absoluten Zahlen: Insgesamt 4269 Schweizerinnen und Schweizer im Rentenalter verortet das BFS dort. Am meisten Pensionärinnen und Pensionäre leben allerdings mit Abstand in Frankreich (47'502), gefolgt von Deutschland (21'466) und den USA (20'751).
Zu den exotischsten Destinationen für Schweizer Pensionärinnen und Pensionäre gehören viele afrikanische Staaten wie zum Beispiel Eritrea, Lesotho oder Somalia, wo überall nur eine Person im Alter von 65 oder mehr Jahren und mit einem Schweizer Pass wohnt.
Die Auslandschweizerstatistik hat allerdings ein Problem: Sie erfasst nur Schweizerinnen und Schweizer. Ein Rentenvermögen angehäuft haben aber auch zahlreiche Ausländerinnen und Ausländer, die nach ihrer Pensionierung in ihr Heimatland zurückgekehrt oder in ein drittes Land weitergezogen sind.
Um diese Personengruppe auch zu berücksichtigen, lohnt sich ein Blick in die AHV-Statistik. Diese zeigt für das Jahr 2022: Nur 126'114 Schweizerinnen und Schweizer beziehen im Ausland eine AHV-Rente, dazu kommen 662'685 Nicht-Schweizerinnen und Nicht-Schweizer. Insgesamt wohnen nach dieser Betrachtungsweise also 788'799 Rentnerinnen und Rentner im Ausland.
Zum Vergleich: In der Schweiz verzeichnet die Statistik für 2022 über 1,7 Millionen Rentenbeziehende.
Auf dem Papier ist das Rentenalter in der Schweiz eine einfache Rechnung. Für Männer liegt es schon seit 1948 bei 65 Jahren. Für Frauen wurde es ab 2001 sukzessive von 62 Jahren angehoben und liegt jetzt bei 64 Jahren. 2025 folgt die vorerst letzte Erhöhung auf 65 Jahre: Für Frauen mit Jahrgang 1961 liegt das Pensionsalter bei 64 Jahren und 3 Monaten, mit jedem Jahrgang steigt es um 3 Monate. Für Frauen ab Jahrgang 1964 liegt es schliesslich gleichauf mit den Männern.
Doch das beantwortet die Frage nach dem tatsächlichen Rentenalter noch nicht. Denn das Schweizer Rentensystem erlaubt Frühpensionierungen ab 58 wie auch die Fortführung der Erwerbsarbeit bis 70. Wer sich früher pensionieren lässt, erhält eine geringere AHV-Rente, für eine spätere Pensionierung gibt es einen Zuschlag. Wann sich die Schweizerinnen und Schweizer pensionieren lassen, ist also auch von persönlichen Entscheidungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig.
Wie die Daten der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung belegen, lässt sich die Schweizer Bevölkerung immer früher pensionieren. 2017 traten die Schweizerinnen und Schweizer im Schnitt mit 65,8 Jahren aus dem Erwerbsleben aus - das bedeutet, dass sie noch höchstens eine Stunde Erwerbsarbeit pro Woche leisteten. Seit der Coronapandemie ist das tatsächliche Pensionierungsalter aber gefallen und lag 2022 bei 64,8 Jahren.
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sind dazu da, die minimalen Lebenskosten zu decken, wenn die Rente, das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen. Bund und Kantone zahlten im Jahr 2022 EL für rund 5,5 Milliarden Franken aus. Rund sechzig Prozent gehen an AHV-Bezüger und vierzig Prozent an Menschen mit einer Invalidenrente.
In den letzten dreissig Jahren sind die EL-Ausgaben um 170 Prozent gewachsen, haben sich also fast verdreifacht. Die Bevölkerung ist im gleichen Zeitraum nur um 27 Prozent gewachsen. Ein Grund dafür ist die Alterung der Gesellschaft; die Menschen leben länger und es gibt mehr Rentnerinnen. Ausserdem steigen die Kosten für den Aufenthalt in Heimen.
Besonders stark war das Wachstum bei der Invalidenrente. Das liegt daran, dass die IV-Rentner oft mehrere Jahrzehnte lang auf EL angewiesen sind und weniger Vermögen als AHV-Rentnerinnen besitzen.
Die EL-Ausgaben zur AHV stagnieren seit 2020. Zu erklären ist das laut dem Bundesamt mit der EL-Reform, die 2021 in Kraft getreten ist. Unter anderem wurde damals eine Vermögensschwelle eingeführt, was die Zahl der Neueintritte reduziert hat. Die Übersterblichkeit in der Coronapandemie hatte in den Jahren 2020 und 2021 ebenfalls einen Einfluss.
Rund jeder achte AHV-Bezüger erhält Ergänzungsleistungen. Zwischen den Kantonen gibt es aber grosse Unterschiede. In Basel-Stadt liegt die Quote bei 20,1 Prozent, in Appenzell Innerrhoden nur bei 6,2 Prozent.
Dafür dürfte es mehrere Gründe geben. Möglicherweise haben in manchen Kantonen mehr Menschen Hemmungen, staatliche Unterstützung zu beanspruchen. Belegt ist das nicht. Dies im Gegensatz zu Unterschieden in den Verfahren: Die eidgenössische Finanzkontrolle kam in einem Bericht 2018 zum Ergebnis, dass die Bearbeitungsfristen und die Ablehnungsquote je nach Kanton stark schwanken.
Renten aus dem BVG sind nicht mehr möglich und somit die Statistik schlicht irreführend.
Ich lehne die Reform ab, weil ungenügend, trotz reduziertem Satz Ältere weiter diskriminiert und verteuert werden.
Lösung: Einheitssatz auf jeden Franken Einkommen, Eintrittsschwelle & Koordinationsabzug, Ausgleichsfond und für wirklich ALLE obligatorisch.