Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 63-jährigen Mann der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Beim Opfer handelte es sich um die 13-jährige Tochter einer Angestellten des Beschuldigten, die bei ihm wohnte. Für den Missbrauch soll er ein Jahr ins Gefängnis.
Das Gericht verurteilte den Mechaniker wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlung mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Davon soll er zwölf Monate absitzen, wie dem begründeten Urteil zu entnehmen ist, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es wurde angefochten und ist somit nicht rechtskräftig.
Das Gericht ordnete zudem ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot im Umgang mit Kindern für den Mann an. Die Strafe fiel härter aus, als es der Staatsanwalt gefordert hatte. Dieser plädierte für eine leicht tiefere Gesamtstrafe und davon bloss ein halbes Jahr unbedingt.
Die Richter erachten das Tatverschulden des Mannes als nicht mehr leicht. Er habe sich von sexuellen, egoistischen Motiven leiten lassen, was in keiner Weise schützenswert sei.
Als schwerstes Vergehen taxierte das Gericht die Vergewaltigung der damals 13-jährigen Jugendlichen. Nach der Trennung ihrer Eltern wohnte sie ab 2012 mit ihrer Mutter in einer Wohnung neben jener des Beschuldigten, in deren Betrieb die Mutter arbeitete. Aus Platzgründen durfte sie in dessen Wohnung ein Schlafzimmer nutzen.
Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 2017 und 2019, die Jugendliche war damals zwölf Jahre alt. Im Lauf der Zeit hatte sich laut dem Gericht eine Patchwork-Familie ergeben. Der Beschuldigte sei ein «Ersatz-Papi» für das spätere Opfer gewesen.
Die sexuellen Handlungen begannen damit, dass er sie über den Kleidern wiederholt an Brust, Gefäss und Schenkeln angefasst habe. Später kam es zu Berührungen im Schambereich und schliesslich zum Geschlechtsverkehr.
Damit habe der Beschuldigte, der den grössten Teil der Vorwürfe bestreitet, die sexuelle Integrität des Opfers schwerwiegend verletzt und die sexuelle Entwicklung gefährdet. Er habe sie vor dem Vorfall zwar gefragt, ob sie Geschlechtsverkehr wolle, was sie mit Ja beantwortete.
Das Gericht hält allerdings fest, dass es sich um eine «unangebrachte Frage» an ein Kind handle, das diese unter Berücksichtigung der bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse nicht richtig einordnen und wahrheitsgemäss beantworten könne. Dass der «massive sexuelle Übergriff» innerhalb eines Familienkonstrukts geschah, sei zusätzlich erschwerend zu berücksichtigen. (aeg/sda)
Da kann man sich den Wert eines 13 Jährigen Mädchens ja einfach umrechnen. Sehr traurig.