National- und Ständerat streiten seit geraumer Zeit über die Voraussetzungen für das Schweizer Bürgerrecht. Einig sind sie sich, dass in Zukunft die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zu den Voraussetzungen zählen soll.
Diese Verschärfung hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Im Gegenzug möchte er aber die Mindestaufenthaltsdauer im Land von heute zwölf auf acht Jahre senken: Wer acht Jahre in der Schweiz gelebt hat, soll ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. Nicht mehr die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration soll im Vordergrund stehen.
Der Nationalrat beschloss erneut, dass er Einbürgerung nur Personen ermöglichen will, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Ratslinke blieb auf der Seite von Bundesrat und Ständerat. Die anderen Fraktionen sahen jedoch keinen Spielraum. Die Beschlüsse des Nationalrates seien bereits ein Kompromiss, sagte Isabelle Moret (FDP/VD) im Namen der FDP-Fraktion. Ein Teil des Nationalrates habe nämlich bei zwölf Jahren bleiben wollen.
Gregor Rutz (SVP/ZH) tönte an, dass die SVP das Gesetz am Ende ablehnen könnte, sollten sich die Räte nicht auf zehn Jahre einigen. Auch die Zustimmung der Linken ist ungewiss. Als direkte Demokratie sollte die Schweiz ein grosses Interesse daran haben, dass sich ein möglichst grosser Teil der Bevölkerung bei Wahlen und Abstimmungen äussern könne, sagte Silvia Schenker (SP/BS).
Auch in anderen Fragen ist keine Einigung in Sicht, etwa bei der Einbürgerung für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Der Ständerat möchte dabei bleiben. Der Nationalrat will jene Jahre doppelt zählen, die der Jugendliche zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat.
Ebenfalls umstritten bleibt die Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde und im Kanton, die heute von Ort zu Ort stark variiert. Nach dem Willen des Bundesrates und des Ständerates sollen die Kantone künftig eine Mindestaufenthaltsdauer von höchstens drei Jahren verlangen können.
Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Verbleiben Differenzen, wird eine Einigungskonferenz einberufen. Deren Vorschlag wird dann beiden Räten vorgelegt. Lehnt ein Rat den Vorschlag ab, ist das Gesetz gescheitert. Eine weitere Hürde stellen die Schlussabstimmungen dar. Auch dort könnte das Gesetz noch scheitern, wenn die Verschärfungen der Rechten zu wenig weit und der Linken zu weit gehen. (pma/sda)