Schweiz
Migration

Bundespräsidentin Sommaruga: «Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reist, verliert er den Flüchtlingsstatus»

Bundespräsidentin Sommaruga: «Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reist, verliert er den Flüchtlingsstatus»

09.09.2015, 17:0609.09.2015, 17:10

Bei den Beratungen zur Asylreform gaben am Mittwoch auch Berichte über Eritreerinnen und Eritreer zu reden, die in ihr Heimatland reisen. Ratsmitglieder verlangten von Justizministerin Simonetta Sommaruga Auskunft dazu.

Die SVP schlug vor, im Asylgesetz zu verankern, dass das Asyl erlischt, wenn Flüchtlinge freiwillig in den Staat reisen, in welchem sie Verfolgung geltend gemacht haben. Justizministerin Sommaruga betonte, das sei bereits heute geltendes Recht. Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reise, verliere er den Flüchtlingsstatus.

Reisen ja, aber nicht ins Heimatland

Anerkannte Flüchtlinge dürften grundsätzlich reisen, aber nicht in ihr Heimatland. Sonst werde ihnen der Flüchtlingsstatus aberkannt. Wenn Flüchtlinge allerdings lange in der Schweiz seien und eine Niederlassungsbewilligung hätten, könnten sie den Flüchtlingsstatus zurückgeben und in der Folge frei reisen.

Als Beispiel nannte Sommaruga Personen aus Ungarn und Tschechien, die in den 1950er Jahren als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen waren und heute in ihre Heimatstaaten in die Ferien fahren. Es gebe auch Eritreerinnen und Eritreer, die sehr lange in der Schweiz seien, gab Sommaruga zu bedenken.

Asylgesetz

Ausnahmefälle

Im Rat wurde darauf hingewiesen, dass manche Eritreer vor einem früheren Regime geflohen seien und vom heutigen nicht verfolgt würden. Hätten diese eine Niederlassungsbewilligung, könnten ihnen Reisen nicht untersagt werden. Jene, die durch das heutige Regime bedroht seien, würden nicht nach Eritrea reisen, hiess es.

Anders als anerkannte Flüchtlinge sind Asylsuchende bei Reisen generell stark eingeschränkt, nicht nur bei Reisen ins Heimatland. Sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen reisen, ins Heimatland etwa bei Todesfällen.

Reisebewilligungen würden jedoch selten erteilt, sagte Sommaruga. Im Jahr 2013 habe das Staatssekretariat für Migration 16 Reisedokumente für Asylsuchende ausgestellt. Im Jahr 2014 seien es 30 Dokumente gewesen. Dass auch schon Reisen ohne Bewilligung stattgefunden haben, schloss Sommaruga nicht aus. Hier stelle sich die Frage, ob die Reise dem Betroffenen nachgewiesen werden könne, hielt sie fest. (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Hans Jucker wegen sexueller Übergriffe verurteilt – das sagt Susanne Wille
Der Schweizer Sportkommentator Hans Jucker wurde 1971 wegen sexueller Übergriffe auf fünf Jugendliche zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil wurde erst jetzt bekannt. SRF hat nun reagiert.
Jucker war eine Legende unter Sportfans und kommentierte für das SRF Olympische Spiele und Ski-WM. Was allerdings nicht allgemein bekannt war: Hans Jucker wurde 1971 vom Bezirksgericht Affoltern wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, berichtet der Tages-Anzeiger. Er stützt sich auf eine Biografie eines der Opfer, Willi Fegble, das die Erlebnisse nun in einem Buch aufarbeitete.
Zur Story