Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben sich am Asylgipfel auf einen Notfallplan geeinigt. Laut Justizministerin Sommaruga ist nicht auszuschliessen, dass die Zahl der Asylgesuche innert weniger Tage stark ansteigt.
Unter den 50 Anwesenden habe am Donnerstag in Bern «weitgehende Einigkeit geherrscht», sagte Hans-Jürg Käser, Vorsteher der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektoren (KKJPD) vor den Medien. An der Sitzung teilgenommen haben die kantonalen Polizei- und Sozialdirektoren sowie der Städte- und der Gemeindeverband.
Von Seiten des Bundes waren das Justiz- und Polizeidepartement, das Verteidigungsdepartement, das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie das Grenzwachtkorps (GWK) involviert. Der Plan ist damit breit abgestützt, auf allen föderalen Ebenen.
Zwar sei die Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt nicht annähernd in einer Notlage, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Doch niemand könne voraussagen, wie sich die Lage entwickle, eine Prognose sei nicht möglich.
«Wir können nicht ausschliessen, dass die Zahl der Asylgesuche in wenigen Tagen stark ansteigt», sagte Sommaruga. Das oberste Ziel müsse es deshalb sein, für eine Notlage gewappnet zu sein, um auch in dieser Situation alle Ankommenden registrieren und unterbringen zu können.
Gemäss Käser wären die Schweizer Behörden in der Lage, bis zu 6000 Asylgesuche pro Monat zu bewältigen. Ab diesem Zeitpunkt würde es sich «um eine besondere, wenn nicht eine Notlage» handeln. Und dann könnte auch der Sonderstab Asyl des Bundes eingesetzt werden.
Der Notfallplan regelt die Aufgaben der einzelnen Akteure auf der Basis von drei Szenarien:
Zur Diskussion stand unter anderem, wie viele Plätze für Asylsuchende der Bund in einer solch ausserordentlichen Situation in Bundeszentren für die Erstaufnahme zur Verfügung stellen müsste. Für die ersten beiden Szenarien einigten sich die Akteure auf 6000 Plätze. Beim dritten Szenario soll der Bund bis zu 9000 Plätze zur Verfügung stellen.
Der Notfallplan soll auch sicherstellen, dass jederzeit alle Asylsuchenden registriert und auf ein mögliches Sicherheitsrisiko überprüft werden. Für Asylsuchende, die in einem anderen Dublin-Staat registriert wurden oder aus sicheren Drittstaaten stammen, ist ein Schnellverfahren von 48 Stunden vorgesehen.
Der Plan kann erst in Kraft treten, wenn er auch vom Bundesrat genehmigt wird. Dieser wird sich an einer seiner nächsten Sitzungen damit befassen. Bereits verabschiedet hat er die Requisitionsverordnung. Diese erlaubt es Bund und Kantonen, im Notfall auf Zivilschutzunterkünfte der Gemeinden zurückzugreifen. (meg/sda)
Angelo C.
Da die Schweiz offensichtlich noch immer an Dublin festhält, heisst das, dass erwartet wird, dass Italien alle Ankömmlinge korrekt registriert, was schon bisher nie zufriedenstellend funktionierte, weil Italien naturgemäss kein Interesse daran hat.
Da kann man nur hoffen, dass Italien durch die EU verpflichtet wird, grosse Registrierungs- und Zuteilungszentren wie in Griechenland einzurichten.
Sonst sehen wir alt aus...
atomschlaf
Trotzdem bleibt die Frage, was für den Fall vorgesehen ist, dass die Szenarien übertroffen werden, was m.E. nicht unwahrscheinlich ist, falls Italien weiterhin unregistriert durchwinkt und Österreich den Brenner schliesst.
Ist man in Bundesbern nach wie vor der Meinung, die Schweiz müsse Asylgesuche in unbegrenzter Menge entgegennehmen, auch wenn die Migranten aus sicheren Ländern einreisen und somit bei einer Abweisung nicht gefährdet wären?
Spooky
Aber nimmt der Vatikan auch Flüchtlinge auf?