Schweiz
Migration

SVP-«Schreckrichter» entschied über die tibetischen Familie

Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.
Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.bild: chris Iseli

Asylgesuch der tibetischen Familie wurde von SVP-«Schreckrichter» beurteilt

11.10.2016, 14:4412.10.2016, 08:24

Eine tibetische Familie wird in der Schweiz wegen des Dublin-Abkommens auseinander gerissen, schrieb die Aargauer Zeitung gestern in einem Artikel. Die Mutter darf laut Gerichtsurteil in der Schweiz bleiben, die beiden möglicherweise minderjährigen Töchter jedoch werden nach Italien abgeschoben. «Die unmenschliche Seite des Dublin-Abkommens», schrieb die Zeitung sowie diverse Kommentatoren.

Wie es der Zufall will, veröffentlichte der «Tagesanzeiger» am selben Tag ein Rating der härtesten Asylrichter in der Schweiz. Daraus wird ersichtlich, dass die Parteizugehörigkeit sehr wohl Einfluss auf die Urteile habe. So würden Richter, die linken Parteien zugehören, dreimal mehr Asylbeschwerden gutheissen, wie solche von rechten Parteien. 

Switzerland, Zollikofen, 14.09.2010 TAF Haefeli Fulvio. © 2010 BŽatrice Devnes
Fulvio Haefeli gilt als einer der härtesten Asylrichter der Schweiz.Bild: Bundesverwaltungsgericht

Nun wird bekannt, dass ein besonders harter Richter den Fall der tibetischen Familie behandelt hat: Der Basler SVP-Richter Fulvio Haefeli würde nur sehr wenige Asylbeschwerden stattgeben und viele davon bereits im vornherein ablehnen, schreibt der der Tagesanzeiger. «Schreckrichter» und «harter Hund» werde er von Anwälten und Mitarbeitern von Asylberatungsstellen genannt.

Die beiden tibetischen Mädchen stellten im Dezember ein Asylgesuch in der Schweiz, das Staatssekretariat für Migration wies dieses jedoch ab. Sie sollten nach Italien ausgewiesen werden, weil sie im Unterschied zur Mutter nicht direkt in die Schweiz gekommen waren, sondern über Italien. Deshalb muss nach dem Dubliner Abkommen das Asylverfahren in Italien verhandelt werden. Gegen diesen Entscheid reichte die Familie Beschwerde ein. (leo)

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