Schweiz
Rassismus

Gericht kippt Kündigung von Basler Polizisten trotz Verstössen

Trotz sexueller Belästigung und «Sieg Heil»: Gericht kippt Kündigung von Basler Polizisten

25.06.2026, 17:4925.06.2026, 18:07
Kantonspolizei Basel-Stadt (Polizei Basel).
Weil man den Polizisten bereits versetzt hatte, hätte man ihm nicht auch noch kündigen dürfen, so das Urteil.Bild: KaPo BS

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hätte einem Polizisten nicht kündigen dürfen. Sie hatte ihn für rassistische und sexistische Pflichtverstösse bereits mit einer Versetzung bestraft. Dies entschied das Basler Appellationsgericht gemäss einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Zuvor hatte die Personalrekurskommission die Kündigungsverfügung gegen den Polizisten aufgehoben. Die Kantonspolizei Basel-Stadt erhob dagegen Rekurs. Das Appellationsgericht lehnte diesen jedoch ab.

Aufgrund seines Verhaltens hatte die Polizei den Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzt. Das Verwaltungsgericht bestätigte in einem Urteil vom September 2024 die Pflichtverletzungen des Polizisten und somit auch die Versetzung. Das Korps stellte den Mann im November 2024 frei und kündigte ihm im Januar 2025.

Das Appellationsgericht argumentierte, dass die Kantonspolizei den Mann für diese Verfehlungen bereits im März 2023 mit einer Versetzung und einer Lohnreduktion bestraft hatte. Diese Massnahme sei rechtskräftig. Den Polizisten erneut in Form einer Kündigung für dieselben Pflichtverletzungen zu bestrafen sei unzulässig, so das Urteil. Der Polizist habe ein Jahr nach der Versetzung seine Arbeit «tadellos» ausgeführt, schreibt das Appellationsgericht.

Weiterzug des Urteils ist noch offen

Der Betroffene hat seit der Kündigungsverfügung nicht mehr bei der Kantonspolizei gearbeitet. Dies teilte ein Mediensprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Polizei werde das Urteil intern prüfen. Zum jetzigen Zeitpunkt mache sie noch keine Aussagen zu einem möglichen Weiterzug des Urteils oder zum Arbeitsverhältnis des Betroffenen.

Das Verwaltungsgericht stellte in einem Urteil von 2024 mehrere Pflichtwidrigkeiten fest. Dazu gehören sexuelle Belästigungen von Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz, sexistische Beschimpfungen von Kolleginnen, rassistische Bemerkungen und Racial Profiling gegen Schwarze sowie «Sieg Heil»-Rufe. Dass er auch den Hitlergruss gezeigt haben soll, ist jedoch gemäss Verwaltungsgerichtsurteil nicht erstellt.

Unter dem neuen Kommandanten Thomas Würgler stellte die Polizei den Mitarbeiter im November 2024 frei. Wenige Monate zuvor, im Juni 2024, hatte der Staats- und Verwaltungsrechtler Markus Schefer einen Bericht über die Situation im Korps veröffentlicht. Er stellte nach einer anonymen Befragung unter anderem Rassismus- und Sexismusprobleme fest. Eine der Folgen dieses Berichts war, dass die Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) den damaligen Kommandanten Martin Roth freistellte und Würgler interimistisch folgte. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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The litterbox incident
25.06.2026 18:11registriert März 2025
Also... ich hätte gehofft, dass jemand, der sich so verhält, unabhängig von seiner Position ganz grundsätzlich als ungeeignet für den Polizeidienst gilt.
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Büetzer
25.06.2026 18:09registriert März 2017
Dass ist jetzt die viel beschworene Kuscheljustiz oder?
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Silas1992
25.06.2026 20:13registriert Juli 2025
Natürlich kann man jemanden nicht doppelt bestrafen. Man hätte ihn sofort entlassen müssen ohne Versetzung.
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